Adyen Payments und Datenschutz – Was in die Datenschutzerklärung gehört
Kompakte Anleitung zu Adyen: verarbeitete Daten, Zwecke, Rechtsgrundlagen (DSGVO) und was Webseitenbetreiber in ihre Datenschutzerklärung aufnehmen müssen.
Adyen Payments und Datenschutz – Was Webseitenbetreiber wissen müssen
Setzt ein Webseitenbetreiber Adyen als Zahlungsanbieter ein, verarbeitet er Zahlungs- und Kundeninformationen (Kontodaten, Transaktionsdaten, Kartennummern, Rechnungsadress) zum Zweck der Zahlungsabwicklung, Betrugsprävention und Compliance auf Basis von Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), rechtlicher Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO – AML, Geldwäschebekämpfung) und berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – Betrugsprävention, Sicherheit). Adyen ist ein in den Niederlanden ansässiges EU-Unternehmen und agiert sowohl als eigenständiger Datenverantwortlicher als auch als Auftragsverarbeiter. Diese Anleitung erklärt, welche Informationen in die Datenschutzerklärung gehören und welche Besonderheiten bei Adyen zu beachten sind.
A. Zweck und Funktionsweise von Adyen
Adyen ist ein globaler Zahlungsdienstleister und Acquirer, der es Online- und Offline-Shops ermöglicht, Zahlungen zu akzeptieren. Der Webseitenbetreiber integriert Adyen typischerweise über ein Zahlungs-Formular oder einen Checkout-Flow in seinen Shop oder E-Commerce-System. Adyen unterstützt verschiedene Zahlungsmethoden und Funktionalitäten:
- Kreditkarten- und Debitkartenverarbeitung: Visa, Mastercard, American Express, etc.
- Alternative Zahlungsmethoden: PayPal, Apple Pay, Google Pay, Sofort, Ideal, Giropay, etc.
- Zahlungsgateway und -verarbeitung: Sichere Verarbeitung und Weitergabe an Banken und Kartennetzwerke
- Fraud Detection und Betrugsprävention: Echtzeit-Analyse von Transaktionen auf verdächtige Muster
- Compliance und AML: Automatische Überprüfung auf Geldwäscherisiken, Sanktionslisten-Screening
- Reporting und Analytik: Detaillierte Transaktions- und Umsatzberichte für den Betreiber
Die Integration erfolgt üblicherweise über einen Adyen API-Call oder über ein gehostetes Zahlungs-Formular (Adyen Hosted Payment Page). Bei der Zahlung werden Kartendaten oder Kontodetails direkt an Adyen übermittelt (nicht zum Webseitenbetreiber) – das ist ein wichtiger Sicherheitsmechanismus.
B. Pflichtangaben in der Datenschutzerklärung zu Adyen
Nach der DSGVO muss ein Webseitenbetreiber in seiner Datenschutzerklärung transparent offenlegen, welche Daten verarbeitet werden, zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage. Bei Adyen sind folgende Angaben erforderlich:
- Zwecke: Zahlungsabwicklung, Betrugserkennung, Compliance (AML/KYC), Bankkontenverifizierung, Reporting
- Rechtsgrundlagen: Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b – Zahlungsabwicklung), rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c – AML, KYC, GwG), berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f – Betrugsprävention, Sicherheit)
- Empfänger/Kategorien: Adyen N.V., Banken, Kartennetzwerke (Visa, Mastercard), externe Fraud-Detection-Services, ggf. Regulierungsbehörden
- Drittlandtransfers: Nicht erforderlich (Adyen ist EU-basiert), aber Daten können zu internationalen Partnern weitergeleitet werden (z.B. Kartennetzwerke, Correspondent Banks)
- Speicherdauer: Je nach Datenart und Rechtsgrundlage; typischerweise 6-10 Jahre für Compliance
- Datenkategorien: Siehe Abschnitt E
Wichtiger Hinweis: Zahlungsdaten sind hochsensibel und unterliegen besonderen Regulierungen (PCI DSS). Der Webseitenbetreiber sollte transparente und detaillierte Angaben machen, ohne dabei sensible Kartennummern preiszugeben. Der matterius-Generator erstellt solche Formulierungen mit hohem Datenschutz-Standard.
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Der Generator ist ein Angebot der matterius GmbH. matterius ist keine Anwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsberatung.
C. Anbieter von Adyen: Adyen N.V.
Juristischer Name: Adyen N.V.
Anschrift: Simon Carmiggeltstraat 6-50, 1011 DJ Amsterdam, Niederlande
Sitzland: Niederlande (Europäische Union)
DPF-Status: Nicht erforderlich (EU-Unternehmen, nicht US-basiert)
Datenschutzerklärung: https://www.adyen.com/policies-and-disclaimer/privacy-policy
Datenbeauftragter (DPO): dpo@adyen.com
LGPD-Kontakt (Brasilien): lgpd@adyen.com
AVV/DPA: Data Processing Agreement ist verfügbar und sollte mit Adyen vereinbart werden. Adyen fungiert teilweise als Auftragsverarbeiter (für bestimmte Prozesse) und teilweise als eigenständiger Verantwortlicher (für Compliance).
D. Datenverarbeitung durch Adyen – Ablauf
Erhebung
Der Kunde tätigt eine Bestellung im E-Shop des Webseitenbetreibers. Im Checkout-Prozess wird ein Adyen-Zahlungsformular oder eine gehostete Zahlungsseite geladen. Der Kunde gibt seine Zahlungsmethode ein (z.B. Kreditkartendaten, PayPal-Anmeldung, Bankkonto). Diese Daten werden direkt an Adyen-Server übermittelt (nicht zum Webseitenbetreiber). Zusätzlich erfasst Adyen Metadaten: IP-Adresse, Geräteinformationen, Browser, Timestamp, Rechnungsadresse (falls eingegeben).
Speicherung
Adyen speichert Zahlungsdaten, Transaktionsdaten und Kundeninformationen auf Servern in den Niederlanden und ggf. in anderen europäischen Rechenzentren. Kartennummern werden nicht dauerhaft gespeichert – stattdessen wird ein "Token" generiert, der für zukünftige Zahlungen ohne erneute Karteneingabe verwendet kann (sofern das der Kunde akzeptiert hat). Transaktionsdaten und Kundendaten werden für 6-10 Jahre gespeichert (je nach Rechtsgrundlage und lokalen Vorschriften).
Nutzung
Adyen nutzt die Daten zur Autorisierung der Transaktion, zur Kommunikation mit Banken und Kartennetzwerken, zur Fraud-Detection (automatische Analyse auf verdächtige Muster), zur Compliance-Überprüfung (AML/KYC – Sanktionslisten, Geldwäscherisiken) und zur Erstellung von Transaktionsberichten für den Webseitenbetreiber. Adyen darf diese Daten auch zu Compliance- und Audit-Zwecken nutzen.
Weitergabe
Adyen teilt Zahlungsdaten mit Banken, Kartennetzwerken (Visa, Mastercard), Correspondent Banks für internationale Zahlungen und ggf. mit externen Fraud-Detection- und Compliance-Services. Bei Bedarf werden Daten auch an Regulierungsbehörden und Strafverfolgungsbehörden weitergegeben (auf rechtliche Anordnung hin). Der Webseitenbetreiber kann optional auch Adyen-Zahlungsdaten an sein internes CRM oder Accounting-System exportieren – dies liegt aber in der Verantwortung des Webseitenbetreibers.
Löschung
Kartennummern werden nicht dauerhaft gespeichert (PCI DSS Anforderung). Transaktionsdaten und Kundendaten werden für einen konfigurierten Zeitraum (typischerweise 6-10 Jahre, abhängig von lokalen Steuer- und AML-Vorschriften) aufbewahrt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden sie automatisch gelöscht. Ein manueller Lösch-Request ist unter bestimmten Bedingungen möglich (z.B. wenn keine Compliance-Gründe gegen Löschung sprechen) – Adyen prüft dies einzeln.
E. Erhobene Daten beim Einsatz von Adyen
Adyen erfasst verschiedene Kategorien von Daten, abhängig von der Zahlungsmethode und dem integrierten Prozess. Diese Daten lassen sich in folgende standardisierte Datenarten-Klassen einordnen:
- Nutzungskonto-Daten: Benutzername/-kennung (falls angemeldet), E-Mail-Adresse, Telefonnummer
- Kontoauthentifizierung: Passwort (bei PayPal, Bank-Konten, etc. – einwegverschlüsselt, nicht bei Kreditkarten)
- Zahlungsmethoden-Daten: Kartennummer (erste und letzte 4 Ziffern), Ablaufdatum, CVV (temporär verarbeitet), Kontoinhaber, Rechnungsadresse, Adresse des Kartenmahlers
- Transaktionsdaten: Betrag, Währung, Referenznummer, Timestamp, Geschäftscode
- Webserver-Protokolldaten: IP-Adresse, Datum/Uhrzeit, User-Agent, Browser/OS, Referrer
- Endgeräte-Daten: Gerätetyp, Betriebssystem, Bildschirmauflösung
- Kontoauthentifizierung & Login-Daten: Login-Verläufe (für wiederkehrende Zahlungen)
- Technische Telemetriedaten: Fehler, Ladezeiten, Timeout-Events
- Grobe Standortdaten: IP-basierter Standort (optional für Betrugsbekämpfung)
- Conversion-Ereignisse: Zahlungsabschluss, Zahlungsfehler, Zahlung nicht autorisiert
Optional können auch Biometriedaten erfasst werden, wenn der Kunde 3D Secure oder biometrische Autorisierung nutzt (z.B. Fingerprint, Face Recognition).
F. Nutzungszwecke beim Einsatz von Adyen
Adyen verarbeitet Daten zu mehreren klar definierten Zwecken. Diese Daten lassen sich in folgende Zweck-Klassen einordnen:
- Vertragsdurchführung: Autorisierung und Abwicklung von Zahlungen, Generierung von Transaktionsberichten
- Funktionsbereitstellung: Bereitstellung des Zahlungs-Gateways, Fehlerbehandlung, technischer Support
- Sicherheit und Missbrauchsschutz: Echtzeit-Fraud-Detection, Erkennung verdächtiger Muster, Schutz vor Chargeback-Betrug
- Compliance: Überprüfung auf Sanktionslisten (AML/KYC), Geldwäschebekämpfung (GwG), Einhaltung von Regulierungsanforderungen
- Rechtsdurchsetzung: Nachweis von Transaktionen, Chargeback-Management, Dispute Resolution
- Allgemeines Marketing: Generierung von Geschäfts- und Umsatzberichten für den Webseitenbetreiber (aggregiert, nicht personalisiert)
G. Rechtsgrundlagen für Adyen
Die Verarbeitung von Zahlungsdaten durch Adyen basiert auf mehreren kombinierten Rechtsgrundlagen:
-
Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO): Die Zahlungsabwicklung ist Bestandteil des Kaufvertrags zwischen Kunde und Webseitenbetreiber. Die Übermittlung an Adyen ist notwendig für die Erfüllung dieses Vertrags.
-
Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO): Adyen ist verpflichtet, Anti-Money-Laundering (AML), Know-Your-Customer (KYC) und Geldwäschebekämpfungsgesetze (GwG in Deutschland, AML-Richtlinien in der EU) einzuhalten. Diese Verarbeitung ist gesetzlich erzwungen.
-
Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO): Fraud-Detection und Betrugsprävention sind berechtigte Interessen sowohl von Adyen als auch des Webseitenbetreibers. Der Schutz vor Chargeback und Fraud überwiegt üblicherweise die Interessen des Kunden.
Die Kombinationen können kompliziert sein. Eine transparente Darstellung in der Datenschutzerklärung ist essentiell. Der matterius-Generator berücksichtigt alle drei Rechtsgrundlagen und fasst sie in einer verständlichen Form zusammen.
H. Besonderheiten und Hinweise zu Adyen
- Rolle: Eigenständiger Verantwortlicher UND teilweise Auftragsverarbeiter: Adyen agiert primär als eigenständiger Datenverantwortlicher (für AML, Fraud-Detection, Compliance), kann aber für bestimmte Prozesse auch als Auftragsverarbeiter fungieren. Ein DPA/AVV sollte vereinbart werden, um diese Rollen zu klären.
- Kartenschutz und PCI DSS: Adyen ist PCI DSS Level 1 zertifiziert. Kartennummern werden nicht dauerhaft gespeichert; stattdessen wird ein Token verwendet. Das ist ein hoher Sicherheitsstandard.
- AML und KYC: Adyen führt automatische Überprüfungen gegen Sanktionslisten, PEP-Datenbanken (Politically Exposed Persons) und Geldwäscherisiko-Indikatoren durch. Diese Daten können für 6-10 Jahre gespeichert werden.
- Interne Weitergabe: Adyen-Subprozessoren und Partner (z.B. Correspondent Banks, Fraud-Detection-Services) erhalten Zugang zu Zahlungsdaten. Eine Liste sollte auf Anfrage einsehbar sein.
- Token für wiederkehrende Zahlungen: Wenn der Kunde zustimmt, kann Adyen ein Zahlungs-Token speichern, um zukünftige Zahlungen ohne erneute Karteneingabe zu verarbeiten. Dies ist hilfreich für Abonnements, muss aber explizit in den AGB und Datenschutzerklärung dokumentiert sein.
- Chargebacks und Dispute-Handling: Adyen speichert Transaktionsdaten für Chargebacks und Dispute-Handling länger als für reine Verarbeitungszwecke (bis zu 540 Tage).
- Keine Drittlandtransfers (EU-Basis): Da Adyen in den Niederlanden angesiedelt ist, erfolgen keine Transfers in unsichere Drittländer. Allerdings können Daten zu internationalen Kartennetzwerken und Correspondent Banks übermittelt werden – dies muss dokumentiert sein.
I. FAQ zu Adyen
J. Fazit und Empfehlung zu Adyen
Adyen ist ein etablierter und sicherer Zahlungsdienstleister mit hohen Compliance- und Security-Standards (PCI DSS Level 1). Die Datenverarbeitung ist komplex, da mehrere Rechtsgrundlagen kombiniert sind (Vertrag, Rechtliche Verpflichtung, berechtigte Interessen). Für DSGVO-Konformität sind folgende Punkte essentiell: (1) Transparente Darstellung aller drei Rechtsgrundlagen, (2) Offenlegung der AML/KYC-Verarbeitung und deren langen Speicherdauer, (3) unterzeichnetes DPA/AVV mit Adyen, (4) Information über Token-Verwendung für wiederkehrende Zahlungen (falls genutzt), (5) Sicherheit-Certifications erwähnen (PCI DSS).
Problematisch: Ein vereinfachter Textbaustein, der nur "Zahlungsabwicklung" nennt, ohne AML/KYC und Speicherdauer zu erwähnen. Besser: Ein themenorientierter Ansatz im Abschnitt "Zahlungen und Compliance", der Adyen und andere Payment-Provider zusammen behandelt und die komplexen Rechtsgrundlagen klar erklärt. Diese Information beruht auf Anbieterangaben und öffentlich zugänglichen Quellen (Stand: 2026-04-22). Im Einzelfall kann rechtliche Beratung erforderlich sein.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zu Adyen und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Stand: 2026-04-22.
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Autorenschaft

Dieser Wissensbeitrag wird von der matterius GmbH bereitgestellt. matterius ist keine Kanzlei und erbringt keine Rechtsberatung.
matterius wird inhaltlich begleitet von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht in München.
Dr. Helbing wird seit 2020 durchgehend bis heute (2026) vom Handelsblatt als einer der „Deutschlands besten Anwälte" im Bereich IT-Recht und Datenschutzrecht ausgezeichnet.
Laut Kanzleimonitor.de (Ausgaben 2024–2026) zählt er zu den führenden Anwälten für Datenschutz und IT-Recht und ist unter den Top-100 Anwälten in Deutschland gelistet. Kanzleimonitor gilt als besonders aussagekräftige Marktstudie, da sie ausschließlich auf persönlichen Empfehlungen von Unternehmensjuristen basiert.
Dr. Helbing verfügt über langjährige Beratungserfahrung im Datenschutz- und IT-Recht und berät Mandanten unterschiedlichster Größen, vom Startup über wachstumsstarke SaaS-Unternehmen und Unicorns bis hin zu internationalen Konzernen.
Sein beruflicher Hintergrund umfasst das gesamte Spektrum der Praxis im IT- und Technologierecht. Er begann seine Laufbahn in einer internationalen Großkanzlei, sammelte anschließend Inhouse-Erfahrung in einem DAX-Unternehmen und ist selbst Unternehmer und Gründer mehrerer digitaler Projekte. Darüber hinaus verfügt er über praktische Programmiererfahrung, wodurch er technische Systeme, Softwarearchitekturen und digitale Geschäftsmodelle nicht nur juristisch, sondern auch aus technischer Perspektive versteht.
Zu seinen Mandanten zählen seit vielen Jahren unter anderem Technologieunternehmen und SaaS-Anbieter, führende deutsche Forschungseinrichtungen sowie eine systemrelevante deutsche Großbank. Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen DSGVO-Compliance, Datenökonomie, SaaS, KI-Regulierung und IT-Vertragsrecht.
Mehr über Dr. Helbing: www.thomashelbing.com
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