DSGVO Wissen

Usercentrics CMP und Datenschutz – Was in die Datenschutzerklärung gehört

Kompakte Anleitung zu Usercentrics CMP: verarbeitete Daten, Zwecke, Rechtsgrundlagen (DSGVO) und was Webseitenbetreiber in ihre Datenschutzerklärung aufnehmen müssen.

Usercentrics CMP und Datenschutz – Was Webseitenbetreiber wissen müssen

Setzt ein Webseitenbetreiber die Consent Management Platform (CMP) von Usercentrics ein, verarbeitet er Einwilligungsdaten und technische Daten seiner Website-Nutzer zum Zweck der Einwilligungsverwaltung und des Compliance-Nachweises auf Basis berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Usercentrics wird dabei als Auftragsverarbeiter tätig. Diese Information beruht auf Anbieterangaben und öffentlich zugänglichen Quellen.

A. Zweck und Funktionsweise von Usercentrics CMP

Usercentrics ist eine Consent Management Platform (CMP) – eine Softwarelösung zur Erhebung, Verwaltung und Dokumentation von Einwilligungen Website-Besucher für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Die CMP wird als JavaScript-Code in die Website eingebettet und wird damit zur Rechtsgrundlage für die Verwendung weiterer Cookies und Tracking-Tools auf der Website (wie Google Analytics, Facebook Pixel, etc.).

Integrationsfunktion: Der Betreiber integriert das Usercentrics Banner (Consent Management Banner) in seine Website. Nutzer sehen beim Besuch der Website ein Consent-Banner, in dem sie der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen oder zustimmen können. Usercentrics speichert diese Einwilligung und stellt dem Betreiber eine Einwilligungsnachweis-API bereit, damit andere Tools auf der Website nur nach erfolgter Einwilligung aktiviert werden.

B. Pflichtangaben in der Datenschutzerklärung zu Usercentrics

Nach DSGVO muss der Betreiber folgende Informationen zu Usercentrics in seiner Datenschutzerklärung offenlegen:

  • Zweck (Art. 13 Abs. 1 lit. c): Einwilligungsverwaltung, Compliance-Dokumentation
  • Rechtsgrundlage (Art. 13 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. f): Berechtigte Interessen des Betreibers an Rechtskonformität
  • Empfänger (Art. 13 Abs. 1 lit. e): Usercentrics GmbH als Auftragsverarbeiter
  • Drittlandtransfer (Art. 13 Abs. 1 lit. f): Vom Betreiber zu verifizieren; Usercentrics sitzt in München (EWR)
  • Speicherdauer (Art. 13 Abs. 2 lit. a): Bis Einwilligung widerrufen wird; technische Umsetzung vom Betreiber zu verifizieren

Hinweis: Toolspezifische Textbausteine ("Datenschutzerklärung für Usercentrics") sind schlecht – sie orientieren sich nicht an den Datenverarbeitungszielen des Betreibers, sondern an Produktmerkmalen. Besser: Themenorientierter Aufbau (z.B. Kapitel "Einwilligungsverwaltung") mit Aufzählung der Datenempfänger im Anhang.

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C. Anbieter von Usercentrics: Usercentrics GmbH

D. Datenverarbeitung durch Usercentrics – Ablauf

Erhebung

Beim Besuch der Website wird das Usercentrics Banner geladen. Der JavaScript-Code erfasst zunächst: Browser-Fingerprint, Geräte-Identifikator, Nutzungsverhalten im Banner (Klicks, Ansicht, Verweildauer), IP-Adresse.

Speicherung

Usercentrics speichert die erfassten Daten und die Einwilligungsentscheidung des Nutzers in einer zentralen Usercentrics-Datenbank. Nach Angaben des Anbieters: Speicherung in EU-Rechenzentren; exakte Verweilzeiten vom Betreiber zu verifizieren.

Nutzung

Usercentrics nutzt die Daten intern zur: Verbesserung der CMP-Funktionalität, Analyse von Nutzer-Compliance-Mustern, Sicherheit der Plattform.

Weitergabe

Subprozessoren: Nach Angaben des Anbieters Cloud-Infrastruktur-Anbieter (AWS, Google Cloud); exakte Liste im DPA-Anhang aufgeführt. Drittlandtransfer: Vom Betreiber zu verifizieren.

Löschung

Einwilligungsdaten werden am Ende der Speicherfrist oder auf Antrag des Nutzers gelöscht. Löschfristen: Vom Anbieter zu erfragen.

E. Erhobene Daten beim Einsatz von Usercentrics

Usercentrics erfasst bei der Einwilligungsverwaltung verschiedene Arten von Nutzerdaten. Diese lassen sich in folgende standardisierte Datenarten-Klassen einordnen:

  • Webserver-Protokolldaten: IP-Adresse, Datum/Uhrzeit/Zeitzone, Request-URL, Referrer, Geräteinformationen
  • Browserinformationen: Browser-Typ, Browserversion, User-Agent-String
  • Endgeräte-Daten: Gerätetyp (Desktop/Tablet/Mobil), Betriebssystem, Displayauflösung, Spracheinstellung
  • Interaktionsdaten: Klicks im Banner (Alle akzeptieren / Ablehnungsbutton / Präferenzen), Verweildauer im Banner, Scroll-Bewegungen
  • Nutzerkonto-Daten: Falls Nutzer sich anmelden: Benutzername, E-Mail-Adresse (verschlüsselt), Login-Status
  • Einwilligungsdaten: Welche Kategorien akzeptiert/abgelehnt (z.B. "Statistische Cookies", "Marketing-Cookies"), Zeitstempel der Entscheidung, Widerrufsstatus

F. Nutzungszwecke beim Einsatz von Usercentrics

Die Daten werden für folgende Zwecke verarbeitet:

  • Compliance: Nachweis der Einwilligung gegenüber Aufsichtsbehörden und im Kontrollfall (Art. 7 Abs. 1 DSGVO)
  • Rechtsdurchsetzung: Dokumentation von Nutzer-Entscheidungen für potenzielle Rechtsstreite
  • Funktionsbereitstellung: Technische Aktivierung/Deaktivierung von Cookies und Tracking-Tools auf der Website nach Nutzer-Entscheidung
  • Allgemeine Produktverbesserung: Analyse, welche Nutzersegmente welche Einwilligungen geben, um die CMP zu optimieren
  • Sicherheit und Missbrauchsschutz: Erkennung verdächtiger Aktivitäten, Botnetze, Cookie-Manipulation

G. Rechtsgrundlagen für Usercentrics

Schritt 1 – Kategorisierung: Usercentrics ist eine Compliance-Infrastruktur – der Betreiber nutzt sie, um Einwilligungen rechtmäßig einzuholen.

Schritt 2 – Rechtsgrundlage:

  • Für den Betrieb der CMP selbst (Einwilligungsverwaltung durch den Betreiber): Berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Betreiber hat ein berechtigtes Interesse, rechtmäßig Einwilligungen einzuholen und zu dokumentieren – dies ist nicht optional unter DSGVO Art. 7.
  • Für Usercentrics als Auftragsverarbeiter: Auftragsverarbeitungsverhältnis gemäß Art. 28 DSGVO mit Datenverarbeitungsvertrag (DPA).

Hinweis: Usercentrics selbst benötigt keine separate Einwilligung von Nutzern für den Betrieb (Consent-Free), da die CMP-Software selbst Teil der Rechtsgrundlage-Nachweisführung ist. Jedoch sollte dies klar in der Datenschutzerklärung kommuniziert werden.

H. Besonderheiten und Hinweise zu Usercentrics

  • Auftragsverarbeitungsverhältnis erforderlich: Der Betreiber MUSS einen Datenverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) mit Usercentrics abschließen. Vorlage: https://usercentrics.com/de/wp-content/uploads/sites/2/2024/12/Usercentrics_DPA_August-2024.pdf
  • Subprozessoren: Usercentrics nutzt Cloud-Infrastruktur-Anbieter. Diese müssen im DPA-Anhang offengelegt sein.
  • Drittlandtransfers: Die meisten Subprozessoren sind US-Unternehmen (AWS, Google Cloud). Datenschutzfolgeabschätzung erforderlich; Standard Contractual Clauses (SCC) oder ähnliche Schutzmechanismen müssen vorhanden sein.
  • Rechenschaftspflicht: Der Betreiber muss dokumentieren, dass der DPA abgeschlossen ist (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).
  • Nutzerrechte: Nutzer können Einwilligung jederzeit widerrufen; Usercentrics muss dies sofort umsetzen.

I. FAQ zu Usercentrics

J. Fazit und Empfehlung zu Usercentrics

Zusammenfassung: Usercentrics ist eine notwendige Infrastruktur für DSGVO-konformes Cookie- und Tracking-Management. Der Betreiber muss jedoch ein Auftragsverarbeitungsverhältnis mit Usercentrics etablieren (DPA) und Subprozessoren-Transfers dokumentieren.

Häufiger Fehler: Betreiber erstellen separate "Usercentrics Datenschutzklauseln" für ihre Datenschutzerklärung, orientieren sich dabei aber an Produktmerkmalen statt an Datenverarbeitungszielen. Dies ist nicht DSGVO-konform nach Art. 12 Abs. 1 DSGVO (Transparenzgebot). Besser: Themenorientierter Aufbau (Compliance → Einwilligungsverwaltung) mit Aufzählung aller Empfänger im Anhang.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zu Usercentrics und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Stand: 2026-04-22. Die Information beruht auf Anbieterangaben und öffentlich zugänglichen Quellen.

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Autorenschaft

Dr. Thomas Helbing

Dieser Wissensbeitrag wird von der matterius GmbH bereitgestellt. matterius ist keine Kanzlei und erbringt keine Rechtsberatung.

matterius wird inhaltlich begleitet von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht in München.

Dr. Helbing wird seit 2020 durchgehend bis heute (2026) vom Handelsblatt als einer der „Deutschlands besten Anwälte" im Bereich IT-Recht und Datenschutzrecht ausgezeichnet.

Laut Kanzleimonitor.de (Ausgaben 2024–2026) zählt er zu den führenden Anwälten für Datenschutz und IT-Recht und ist unter den Top-100 Anwälten in Deutschland gelistet. Kanzleimonitor gilt als besonders aussagekräftige Marktstudie, da sie ausschließlich auf persönlichen Empfehlungen von Unternehmensjuristen basiert.

Dr. Helbing verfügt über langjährige Beratungserfahrung im Datenschutz- und IT-Recht und berät Mandanten unterschiedlichster Größen, vom Startup über wachstumsstarke SaaS-Unternehmen und Unicorns bis hin zu internationalen Konzernen.

Sein beruflicher Hintergrund umfasst das gesamte Spektrum der Praxis im IT- und Technologierecht. Er begann seine Laufbahn in einer internationalen Großkanzlei, sammelte anschließend Inhouse-Erfahrung in einem DAX-Unternehmen und ist selbst Unternehmer und Gründer mehrerer digitaler Projekte. Darüber hinaus verfügt er über praktische Programmiererfahrung, wodurch er technische Systeme, Softwarearchitekturen und digitale Geschäftsmodelle nicht nur juristisch, sondern auch aus technischer Perspektive versteht.

Zu seinen Mandanten zählen seit vielen Jahren unter anderem Technologieunternehmen und SaaS-Anbieter, führende deutsche Forschungseinrichtungen sowie eine systemrelevante deutsche Großbank. Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen DSGVO-Compliance, Datenökonomie, SaaS, KI-Regulierung und IT-Vertragsrecht.

Mehr über Dr. Helbing: www.thomashelbing.com

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