SAP Customer Data Cloud und Datenschutz – Was in die Datenschutzerklärung gehört
Kompakte Anleitung zu SAP Customer Data Cloud (Gigya): Registrierung, Einwilligungsmanagement, verarbeitete Daten, Zwecke, Rechtsgrundlagen (DSGVO) und was Webseitenbetreiber in ihre Datenschutzerklärung aufnehmen müssen.
SAP Customer Data Cloud und Datenschutz – Was Webseitenbetreiber wissen müssen
Setzt ein Webseitenbetreiber die SAP Customer Data Cloud (ehemals Gigya) für Nutzerregistrierung, Login und Einwilligungsmanagement ein, verarbeitet er Kundendaten (Name, E-Mail, Passwort-Hash, Profildaten, Consent-Status) zum Zweck der Authentifizierung, Identitätsverwaltung und Compliance mit Datenschutzvorschriften auf Basis von Vertragsdurchführung und berechtigten Interessen. SAP SE, Walldorf, Deutschland, fungiert dabei als Auftragsverarbeiter und ein deutsches Unternehmen – was das datenschutzrechtliche Profil gegenüber US-basierten Anbietern grundlegend vereinfacht.
Diese Anleitung richtet sich an Webseitenbetreiber, die SAP Customer Data Cloud für Registration-as-a-Service (RaaS), Login-Management und Consent/Preference Management einsetzen und daher eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung benötigen.
A. Zweck und Funktionsweise von SAP Customer Data Cloud
Die SAP Customer Data Cloud (ehemals »Gigya« – ein von SAP 2017 akquiriertes Unternehmen) ist eine Customer Identity and Access Management (CIAM) Plattform mit Schwerpunkt auf:
- Registration-as-a-Service (RaaS): Verwaltete Registrierungs- und Login-Prozesse für Websites
- Social Login: Authentifizierung über Social-Networks (Facebook, Google, LinkedIn, etc.)
- Consent und Preference Management: Zentrale Verwaltung und Dokumentation von Benutzereinwilligungen zu Datennutzung, Marketing, Cookies
- Profile Data Management: Zentrale Nutzerdatenbank mit erweiterbaren Profil-Feldern
- Progressive Profiling: Stufenweise Erfassung von Nutzerinformationen über mehrere Besuche
Integrationsfunktion auf der Website:
- Gigya Screen-Sets (UI-Komponenten): SAP stellt vorgefertigte Registrierungs- und Login-Formulare bereit, die der Websitenbetreiber auf seiner Website einbindet (als HTML/CSS/JavaScript)
- JavaScript SDK: Ein Skript wird auf der Website implementiert, das Nutzerinteraktionen verfolgt und mit den SAP-Servern kommuniziert
- Consent Vault: Ein Speicher für alle Nutzereintretungen (Zeitstempel, Formulierung, Versionnummer)
- Social Provider Integration: Bei Bedarf werden Social-Network-Profile mit dem lokalen Nutzerkonto verbunden
Typischer Ablauf:
- Nutzer besucht die Website
- Nutzer klickt »Registrieren« oder »Mit Google anmelden«
- Gigya Screen-Set zeigt Registrierungsformular
- Nutzer gibt Name, E-Mail, Passwort ein und stimmt Datenschutzerklärung zu
- Gigya speichert das Profil und den Consent-Status
- Nutzer ist angemeldet und kann auf die Website zugreifen
B. Pflichtangaben in der Datenschutzerklärung zu SAP CDC
Die DSGVO verlangt: Zwecke (Art. 13 Abs. 1 lit. c), Rechtsgrundlagen (Art. 13 Abs. 1 lit. a), Empfängerkategorien (Art. 13 Abs. 1 lit. e), Drittlandtransfers (Art. 13 Abs. 1 lit. f, falls relevant) und Speicherdauer (Art. 13 Abs. 2 lit. a).
Sichtweise auf SAP CDC-Integration: Viele Websitenbetreiber schreiben zu SAP CDC nur »SAP verwaltet Nutzerdaten« – dies ist zu allgemein. Stattdessen sollte transparent werden:
- Wofür die Registrierung nötig ist (Zugang zu Website, Newsletter, Kundenkonto)?
- Welche Daten gesammelt werden (Name, E-Mail, Profilfelder, Consent-Status)?
- Zu welchem Zweck (Authentifizierung, Consent-Dokumentation, Compliance)?
- Aufgrund welcher Rechtsgrundlage (Vertrag, berechtigte Interessen)?
- Wo werden die Daten verarbeitet (in der EU, da SAP deutsch ist)?
Besser: Ein themenorientierter Abschnitt »Nutzerregistrierung und Authentifizierung« mit Beschreibung aller Identitäts-Management-Systeme.
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C. Anbieter von SAP Customer Data Cloud: SAP SE
Juristischer Name: SAP SE
Anschrift: Dietmar-Hopp-Allee 16, 69190 Walldorf, Deutschland
Sitzland: Deutschland (Europäische Union)
Datenschutzerklärung: https://www.sap.com/about/legal/privacy.html
DPF-Status: SAP SE ist ein deutsches (EU-based) Unternehmen und unterliegt nicht dem Data Privacy Framework (DPF). Das DPF gilt nur für US-Unternehmen. SAP unterliegt direkt der EU-DSGVO ohne Transfermechanismen, was das Datenschutzprofil deutlich vereinfacht.
Datenschutzvereinbarung (DPA/AVV): SAP bietet eine standardisierte Cloud DPA (Data Processing Addendum) an. Diese ist verfügbar unter:
- Englisch: https://www.sap.com/about/legal/privacy.html (Link zu Cloud Terms and Conditions)
- Deutsch: https://www.sap.com/germany/about/legal/privacy.html
Die Cloud DPA regelt:
- SAP-Rolle als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO)
- Sicherheitsstandards (ISO 27001, BSI C5 für deutsche Datencenter)
- Unterstützung bei Betroffenenrechten
- Subprozessoren-Verwaltung
- EU-Datenspeicherung (ohne Drittlandtransfers, falls EU-Datencenter gewählt)
- Ggf. Standard Contractual Clauses (SCC) für Subprozessoren außerhalb der EU
Die DPA muss unterzeichnet sein, um SAP CDC DSGVO-konform zu nutzen.
D. Datenverarbeitung durch SAP CDC – Ablauf
Erhebung
SAP Customer Data Cloud erhebt Daten bei der Registrierung und während der Nutzung:
- Registrierung: Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Passwort (gehashed), Geburtsdatum (optional), Land/Region
- Profil-Daten: Alle zusätzlichen Felder, die der Websitenbetreiber in das Registrierungsformular eingefügt hat (Branche, Rolle, Interessen, Präferenzen)
- Consent-Daten: Status jeder Einwilligung (Marketing, Cookies, Datenschutzerklärung), Zeitstempel, Versionnummer, IP-Adresse, User-Agent
- Login-Verhalten: Zeitstempel von Logins, IP-Adresse, Browser-Informationen, erfolgreiche und fehlgeschlagene Anmeldeversuche
- Social-Profile-Daten: Falls der Nutzer Social Login nutzt, werden Daten vom Social-Provider abgerufen (Facebook ID, Google ID, etc.)
- Technische Metadaten: Session-ID, Cookie-Informationen, User-Agent, Referrer
Speicherung
- SAP speichert Daten auf Servern, die der Websitenbetreiber wählen kann:
- EU-Datencenter: Deutschland, Irland, oder andere EU-Länder (DSGVO-konform, keine Drittlandtransfers)
- Globale Datencenter: Falls der Websitenbetreiber sich nicht für EU-exklusiven Speicher entscheidet, können Daten auch außerhalb der EU verarbeitet werden
- Speicherdauer: So lange das Nutzerkonto besteht, plus Archivierung für Compliance
- Nach Kontolöschung: Daten werden nach [Zeitraum] gelöscht (z.B. 30 Tage für Backup-Recovery)
- Consent-Daten: Werden länger aufbewahrt für Audit-Trail und Compliance (typisch 3–7 Jahre)
Nutzung
- Authentifizierung: Validierung von Anmeldedaten beim Login
- Zugriffskontrolle: Feststellung, auf welche Funktionen der Website der Nutzer Zugriff hat
- Profil-Management: Der Nutzer kann sein Profil jederzeit bearbeiten
- Consent-Dokumentation: SAP speichert alle Einwilligungen mit Datum und Inhalt (für DSGVO-Compliance)
- Reporting: Der Websitenbetreiber kann über SAP-Dashboards Statistiken zu Registrierungen und Logins sehen
- Kontoadministration: Support für Passwort-Resets, Kontosperren, Datenexporten
Weitergabe
- Subprozessoren: AWS (falls nicht EU-exklusiv), Zahlungsdienstleister, Email-Zustelldienste (für Willkommensmails)
- SAP-Konzern: Daten können an andere SAP-Gesellschaften weltweit übermittelt werden (mit SCC, falls nötig)
- Third-Party-Provider: Falls der Websitenbetreiber Social Login aktiviert hat, werden Daten mit Facebook/Google/LinkedIn ausgetauscht
- Auskunftsersuchen: Bei behördlichen Anfragen (wie in den SAP-Rechtsbedingungen vorgesehen)
- Subprozessoren-Liste: Verfügbar über SAP Trust Center (https://www.sap.com/about/trust-center/data-privacy.html)
Löschung
- Der Nutzer kann sein Konto jederzeit selbst löschen (Betroffenenrecht Art. 17 DSGVO)
- Der Websitenbetreiber kann Konten über das SAP-Admin-Interface löschen
- Nach Löschung: Daten werden aus den aktiven Systemen entfernt
- Backup-Aufbewahrung: Bis zu 30 Tage für technische Recovery (danach permanent gelöscht)
- Consent-Audit-Trail: Kann länger aufbewahrt werden (z.B. für Steuernachweise)
E. Erhobene Daten beim Einsatz von SAP CDC
Bei der Nutzung von SAP Customer Data Cloud verarbeitet der Websitenbetreiber folgende Datenarten:
- Vorname und Nachname
- E-Mail-Adresse
- Passwort (einwegverschlüsselt/gehashed)
- Geburtsdatum (optional)
- Land/Region
- Zusätzliche Profil-Felder (je nach Konfiguration durch Websitenbetreiber: Branche, Job Title, Unternehmen, Telefon, Adresse)
- Consent-Status (ja/nein für Marketing, Cookies, Datenschutzerklärung, etc.)
- Consent-Zeitstempel und Versionnummer
- IP-Adresse (bei Registrierung und Login)
- User-Agent und Browser-Informationen
- Social-Provider-ID (falls Social Login genutzt)
- Login-Verläufe (Datum/Uhrzeit, erfolgreiche/fehlgeschlagene Versuche)
- Session-IDs und technische Session-Daten
Diese Daten lassen sich in folgende standardisierte Datenarten-Klassen einordnen:
- Webserver-Protokolldaten: IP-Adresse, Datum/Uhrzeit, Browser/OS, User-Agent
- Endgeräte-Daten: Gerätetyp, Betriebssystem, Bildschirmauflösung
- Browserinformationen: Browsername, -version, installierte Plug-ins
- Nutzungskonto-Daten: Name, E-Mail-Adresse, Passwort (gehashed), Geburtsdatum, Adresse
- Nutzerprofile: Branche, Job-Titel, Unternehmen, Interessen, Kontakt-Informationen
- Interaktionsdaten: Login-Verläufe, Session-Dauer, Besuche im Profil-Editor
F. Nutzungszwecke beim Einsatz von SAP CDC
Bei der Nutzung von SAP Customer Data Cloud werden Daten zu folgenden Zwecken verarbeitet:
Primäre Zwecke:
- Funktionsbereitstellung: Bereitstellung des Registrierungs- und Login-Systems
- Authentifizierung: Validierung der Benutzeridentität bei jedem Login
- Zugriffskontrolle: Feststellung der Zugriffsberechtigung auf Website-Funktionen und geschützte Inhalte
- Kontoverwaltung: Profil-Bearbeitung, Passwort-Reset, Kontosicherheit
- Compliance und Einwilligungsmanagement: Dokumentation und Speicherung aller Benutzereinwilligungen (DSGVO-Anforderung)
- Sicherheit: Betrugsprävention, Erkennung ungewöhnlicher Anmeldeversuche, Bot-Protection
- Vertragsdurchführung: Erfüllung eines ggf. bestehenden Kundenbindungsvertrags
Sekundäre Zwecke (falls aktiviert):
- Produktverbesserung: Analyse von Registrierungs- und Login-Mustern
- Betroffenenrechte: Bereithaltung von Datenexporten und Verwaltung von Löschanfragen
- Kommunikation: Versand von Willkommensmails, Passwort-Reset-Links, Sicherheitsbenachrichtigungen
G. Rechtsgrundlagen für SAP CDC
Schritt 1: Kategorisierung von SAP CDC SAP Customer Data Cloud ist ein Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) für die Speicherung und Verwaltung von Nutzerprofilen. Der Websitenbetreiber ist Verantwortlicher und muss sicherstellen, dass:
- Eine Rechtsgrundlage für die Datenerhebung besteht
- Die DPA mit SAP unterzeichnet ist
- Eine Datenschutzerklärung Nutzer über die Verarbeitung informiert
Schritt 2: Anwendbare Rechtsgrundlagen
-
Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) – Primär für Registrierung/Login:
- Die Bereitstellung eines Nutzerkontos ist typischerweise notwendig zur Erfüllung eines Vertrags mit dem Nutzer (Zugang zu Website-Funktionen, Download von Inhalten, etc.)
- Die Speicherung von Name, E-Mail und Passwort ist zur Authentifizierung notwendig
- Diese ist die stärkste Rechtsgrundlage für die Kern-Funktionen
-
Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) – Für Sicherheit und Optimierung:
- Der Websitenbetreiber hat ein berechtigtes Interesse, sein Konto-System sicher zu halten (Betrugsprävention, Bot-Schutz)
- Der Websitenbetreiber hat ein berechtigtes Interesse, Registrierungs- und Login-Prozesse zu verbessern
- Abwägung: Diese Interessen überwiegen die Interessen des Nutzers, da sie zum Schutz und zur Verbesserung des Dienstes notwendig sind
-
Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) – Optional:
- Nicht erforderlich für Basis-Funktionen (Registrierung, Authentifizierung)
- Optional: Falls der Websitenbetreiber zusätzliche Profil-Felder sammelt (z.B. »Interessiert an Marketing?«), kann Einwilligung verlangt werden
-
Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) – Für Compliance:
- Keine direkten Gesetze für Registrierungssysteme, aber allgemein: Aufbewahrung von Dokumenten für Betroffenenrechtsanfragen und Audit-Trails
Besonderheit – Consent Management und Dokumentation: Der Zweck von SAP CDC beinhaltet auch das Dokumentieren von Einwilligungen (z.B. zu Marketing, Cookies, Datenschutzerklärung). Dieses Dokumentieren ist selbst eine Datenverarbeitung und benötigt eine Rechtsgrundlage. Typisch:
- Vertragsdurchführung: Falls die Einwilligung notwendig ist, um den Service zu erbringen
- Berechtigte Interessen: Der Websitenbetreiber hat Interesse, Einwilligungen zu dokumentieren (für DSGVO-Compliance und Audit-Trail)
H. Besonderheiten und Hinweise zu SAP CDC
1. SAP ist ein deutsches Unternehmen – großer Vorteil SAP SE ist in Walldorf, Deutschland ansässig und unterliegt direkt der DSGVO. Das bedeutet:
- Keine Drittlandtransfers erforderlich (im Gegensatz zu US-Anbietern wie Braze oder PayPal)
- Keine Data Privacy Framework Zertifizierung nötig (SAP ist EU-Unternehmen)
- Einfachere Rechtsstruktur: Kein zusätzliches Transfermechanismus-Management
- Deutsche Behördenkooperation: Anfragen von deutschen Datenschutzbehörden sind leichter zu handhaben
Dies ist ein erheblicher Compliance-Vorteil gegenüber US-Tools.
2. SAP Customer Data Cloud ist nicht SAP SuccessFactors Wichtige Unterscheidung:
- SAP Customer Data Cloud (ehemals Gigya): Für Websites – Nutzer-Registrierung, Login, Consent Management
- SAP SuccessFactors: HR-Software für Mitarbeiterdaten – für interne Personalverwaltung Diese Anleitung fokussiert auf SAP Customer Data Cloud für Websites. SuccessFactors ist ein separates Produkt mit anderer Datenschutzlogik.
3. DPA ist zwingend erforderlich Sie müssen eine Cloud DPA mit SAP haben. Diese regelt:
- SAP als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO)
- Sicherheitsstandards
- Datencenter-Standorte (ideal: EU-exklusiv)
- Unterstützung bei Betroffenenrechten Verfügbar unter SAP Trust Center.
4. EU-Datencenter-Option nutzen SAP bietet die Möglichkeit, Daten ausschließlich in EU-Rechenzentern zu speichern (z.B. Deutschland, Irland). Dies ist empfohlen:
- Keine Drittlandtransfers
- Einfachere Compliance
- Bessere Performance für EU-Nutzer Prüfen Sie dies bei der Konfiguration von SAP CDC.
5. Consent Vault und Audit-Trail SAP CDC beinhaltet eine Consent Vault, die alle Einwilligungen mit:
- Datum und Uhrzeit
- Formulierung der Zustimmung
- Versionnummer
- IP-Adresse speichert. Dies ist eine DSGVO-Anforderung (Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO) und ein großer Vorteil für die Dokumentation.
6. Betroffenenrechte und Recht auf Vergessenwerden Nutzer können:
- Auskunft über ihre Daten verlangen (Art. 15 DSGVO)
- Ihre Daten korrigieren (Art. 16 DSGVO)
- Ihr Konto löschen (Art. 17 DSGVO – »Recht auf Vergessenwerden«)
SAP CDC unterstützt diese Funktionen über Admin-Interface. Sie sollten einen Prozess haben, Anfragen entgegenzunehmen und umzusetzen.
7. Subprozessoren und Datenflüsse Prüfen Sie die SAP-Subprozessoren-Liste (im SAP Trust Center):
- Wo werden Backups gespeichert?
- Welche Cloud-Infrastruktur wird genutzt (AWS, Azure, etc.)?
- Welche Drittanbieter (Email-Services, etc.) haben Zugriff auf Daten?
I. FAQ zu SAP Customer Data Cloud
J. Fazit und Empfehlung zu SAP CDC
SAP Customer Data Cloud ist ein EU-konformes, deutsches Identitätsverwaltungs-Tool, das viele datenschutzrechtliche Vorteile gegenüber US-basierten Alternativen bietet:
- Deutsches Unternehmen (SAP SE) – direkt DSGVO-unterworfen
- Consent Vault – Audit-Trail für alle Einwilligungen
- EU-Datencenter-Optionen – keine Drittlandtransfers erforderlich
- Unterstützung für Betroffenenrechte – Datenexport, Löschung, Änderung
Toolspezifische Textbausteine (»SAP verwaltet Daten«) sind zu kurz und erklären nicht, was ein Registrierungssystem tut und wie es datenschutzrechtlich funktioniert.
Empfehlung: Nutzen Sie einen themenorientierten Aufbau:
- Sektion »Nutzerregistrierung und Authentifizierung« mit Beschreibung des Registrierungsprozesses
- Klare Information: »Wir nutzen SAP Customer Data Cloud, ein deutsches Identitätsverwaltungssystem«
- Sektion »Betroffenenrechte« mit Info zu Datenexport, Änderung, Löschung
- Verweis auf die Consent Vault für Einwilligungsdokumentation
- Sektion »Datensicherheit« mit Info zu EU-Datencenter und Verschlüsselung
Stellen Sie sicher, dass:
- Die Cloud DPA mit SAP unterzeichnet ist
- EU-Datencenter konfiguriert ist (falls möglich)
- Nutzer ihre Konten selbst verwalten können
- Ein Prozess für Betroffenenrechtsanfragen besteht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zu SAP Customer Data Cloud und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Information beruht auf SAP-Anbieterangaben und öffentlich zugänglichen Quellen (Stand: 2026-04-22).
Datenschutzerklärung in Minuten — pflegeleicht, ohne Abo.
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- Von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht, kuratiert
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Autorenschaft

Dieser Wissensbeitrag wird von der matterius GmbH bereitgestellt. matterius ist keine Kanzlei und erbringt keine Rechtsberatung.
matterius wird inhaltlich begleitet von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht in München.
Dr. Helbing wird seit 2020 durchgehend bis heute (2026) vom Handelsblatt als einer der „Deutschlands besten Anwälte" im Bereich IT-Recht und Datenschutzrecht ausgezeichnet.
Laut Kanzleimonitor.de (Ausgaben 2024–2026) zählt er zu den führenden Anwälten für Datenschutz und IT-Recht und ist unter den Top-100 Anwälten in Deutschland gelistet. Kanzleimonitor gilt als besonders aussagekräftige Marktstudie, da sie ausschließlich auf persönlichen Empfehlungen von Unternehmensjuristen basiert.
Dr. Helbing verfügt über langjährige Beratungserfahrung im Datenschutz- und IT-Recht und berät Mandanten unterschiedlichster Größen, vom Startup über wachstumsstarke SaaS-Unternehmen und Unicorns bis hin zu internationalen Konzernen.
Sein beruflicher Hintergrund umfasst das gesamte Spektrum der Praxis im IT- und Technologierecht. Er begann seine Laufbahn in einer internationalen Großkanzlei, sammelte anschließend Inhouse-Erfahrung in einem DAX-Unternehmen und ist selbst Unternehmer und Gründer mehrerer digitaler Projekte. Darüber hinaus verfügt er über praktische Programmiererfahrung, wodurch er technische Systeme, Softwarearchitekturen und digitale Geschäftsmodelle nicht nur juristisch, sondern auch aus technischer Perspektive versteht.
Zu seinen Mandanten zählen seit vielen Jahren unter anderem Technologieunternehmen und SaaS-Anbieter, führende deutsche Forschungseinrichtungen sowie eine systemrelevante deutsche Großbank. Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen DSGVO-Compliance, Datenökonomie, SaaS, KI-Regulierung und IT-Vertragsrecht.
Mehr über Dr. Helbing: www.thomashelbing.com
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Kompakte Anleitung zu Qualtrics: verarbeitete Daten, Zwecke, Rechtsgrundlagen (DSGVO) und was Webseitenbetreiber in ihre Datenschutzerklärung aufnehmen müssen.
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SurveyMonkey Embeds: verarbeitete Daten, DSGVO-Rechtsgrundlagen, AVV und Pflichtangaben für die Datenschutzerklärung beim Einbetten von Umfragen.