Zendesk Support und Datenschutz – Was in die Datenschutzerklärung gehört
Kompakte Anleitung zu Zendesk: Customer Support, Chat, verarbeitete Daten, Zwecke, Rechtsgrundlagen (DSGVO) und was Webseitenbetreiber in ihre Datenschutzerklärung aufnehmen müssen.
Zendesk Support und Datenschutz – Was Webseitenbetreiber wissen müssen
Setzt ein Webseitenbetreiber Zendesk für Customer Support und Live Chat ein, verarbeitet er Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefon, Support-Anfrage), Chatnachrichten und Ticketing-Daten zum Zweck der Kundenkommunikation und Supportabwicklung auf Basis berechtigter Interessen und ggf. Vertragsdurchführung. Zendesk International Ltd, Dublin, Irland, fungiert dabei als Auftragsverarbeiter und nicht als Verantwortlicher – der Webseitenbetreiber trägt die Hauptverantwortung für die Datenverarbeitung.
Diese Anleitung richtet sich an Webseitenbetreiber, die Zendesk Support, Zendesk Chat oder Zendesk Ticketing nutzen und daher eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung benötigen.
A. Zweck und Funktionsweise von Zendesk
Zendesk ist eine Cloud-basierte Customer-Support-Plattform mit mehreren Funktionsmodulen:
- Zendesk Support (Ticketing): Websitebesucher reichen Support-Anfragen über ein Formular oder E-Mail ein; der Websitenbetreiber verwaltet diese Tickets in einem Zendesk-Dashboard
- Zendesk Chat (Live Chat): Ein Live-Chat-Widget auf der Website ermöglicht direkte Kommunikation zwischen Besucher und Supportagent in Echtzeit
- Zendesk Messaging: Messaging über WhatsApp, SMS, Messenger und andere Kanäle
- Knowledge Base: Öffentliche FAQ und Selbstservice-Artikel
Die typische Integration erfolgt über:
- Chat-Widget: Ein JavaScript-Snippet auf der Website zeigt ein kleines Chat-Fenster
- Support-Formular: Ein Kontaktformular sendet Anfragen an Zendesk
- Email-Integration: Support-Anfragen können auch per E-Mail eingereicht werden
Bei der Nutzung werden Kontakt- und Kommunikationsdaten an die Zendesk-Server übermittelt, wo sie in einem ticketing System gespeichert, gesucht und analysiert werden.
B. Pflichtangaben in der Datenschutzerklärung zu Zendesk
Die DSGVO verlangt für jeden Auftragsverarbeiter: Zwecke (Art. 13 Abs. 1 lit. c), Rechtsgrundlagen (Art. 13 Abs. 1 lit. a), Empfängerkategorien (Art. 13 Abs. 1 lit. e), Drittlandtransfers (Art. 13 Abs. 1 lit. f, falls relevant) und Speicherdauer (Art. 13 Abs. 2 lit. a).
Sichtweise auf Zendesk-Integration: Viele Webseitenbetreiber schreiben zu Zendesk nur »Zendesk verarbeitet Support-Anfragen« – dies ist zu kurz und nicht aussagekräftig. Stattdessen sollte klar werden:
- Wer ist Zendesk (Auftragsverarbeiter in Dublin)?
- Welche Daten fließen (Name, E-Mail, Chat-Inhalte)?
- Welcher Zweck (Supportabwicklung, Ticketing)?
- Welche Rechtsgrundlage (berechtigte Interessen, ggf. Vertrag)?
- Wo werden Daten verarbeitet (Server-Standorte)?
Besser: Ein themenorientierter Abschnitt »Kundenkommunikation und Support« mit Auflistung aller Support-Tools (Zendesk, Mail, Telefon).
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C. Anbieter von Zendesk: Zendesk International Ltd
Juristischer Name: Zendesk International Ltd
Anschrift: 55 Charlemont Place, Saint Kevin's, Dublin D02 F985, Irland
Sitzland: Irland (Europäische Union / EWR)
Datenschutzerklärung: https://www.zendesk.com/company/agreements-and-terms/privacy-policy/
DPF-Status: Zendesk International Ltd ist eine EU-Gesellschaft (Irland) und unterliegt nicht dem Data Privacy Framework. Das DPF gilt nur für US-Unternehmen. Zendesk nutzt jedoch Binding Corporate Rules (BCR) und Standard Contractual Clauses (SCC) für Drittlandtransfers an Zendesk-Gesellschaften und Subprozessoren in den USA.
Datenschutzvereinbarung (DPA/AVV): Zendesk bietet eine standardisierte Data Processing Agreement (DPA) an. Diese ist unter https://www.zendesk.com/company/data-processing-agreement/ erhältlich und lässt sich elektronisch unterzeichnen. Die DPA regelt:
- Zendesks Rolle als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO)
- Subprozessoren-Verwaltung
- Sicherheitsmaßnahmen (Verschlüsselung, Zugriffskontrolle)
- Betroffenenrechte (Unterstützung bei Auskunftsersuchen, Löschanfragen)
- Drittlandtransfers via SCC und BCR
Sie müssen diese DPA unterzeichnet haben, um Zendesk DSGVO-konform zu nutzen.
D. Datenverarbeitung durch Zendesk – Ablauf
Erhebung
Zendesk erhebt Daten über mehrere Kanäle:
- Chat-Widget: Name, E-Mail, Chatnachrichten, IP-Adresse, Geräteinformationen, Browser, Zeitstempel
- Support-Formular: Name, E-Mail, Betreff, Nachrichteninhalt, Anhänge (PDFs, Bilder)
- E-Mail-Integration: Absender, Betreff, Nachrichtentext
- Messaging-Kanäle: WhatsApp, SMS, Messenger – Name, Nummer/Identität, Nachrichteninhalt
- Automatische Erfassung: Zeitstempel, Sitzungs-ID, Browser-User-Agent, Referrer, Seite von der aus Chat geöffnet wurde
Speicherung
- Zendesk speichert Daten auf Servern in mehreren Regionen, darunter die USA (mit EU-Datencenter-Optionen)
- Speicherdauer: Nach Angaben von Zendesk längstens 30 Tage nach Löschung durch den Websitenbetreiber (oder bis der Websitenbetreiber die Daten löscht)
- Allerdings können Tickets und Chats vom Websitenbetreiber beliebig lange aufbewahrt werden
- Gelöschte Daten können in Backups bis zu 30 Tage länger gespeichert sein
- Subprozessoren speichern Daten für Hosting, Analytics und Sicherheit
Nutzung
- Ticket-Management: Kategorisierung, Routing, Priorisierung
- Live-Chat-Abwicklung: Echtzeit-Messaging, Chat-Historie
- Automatische Antworten: Zendesk kann auf Basis von Keywords automatische Responses abfeuern
- Ticket-Analyse: Zendesk AI analysiert Ticketing-Muster, Sentiment, Lösungszeiten (optional)
- Reporting: Generierung von Support-Statistiken für den Websitenbetreiber
Weitergabe
- Subprozessoren: Amazon Web Services (AWS) für Hosting, third-party Analytics-Tools, Zahlungsdienstleister (Stripe)
- Zendesk-Konzern: Daten können an andere Zendesk-Gesellschaften weltweit übermittelt werden
- Sicherheitsanbieter: Abuse-Melding, Fraud-Detection-Partner
- Auskunftsersuchen: Bei behördlichen Anfragen (mit Ausnahmevorbehalt für US-Behörden)
- Subprozessoren-Liste: Verfügbar unter https://support.zendesk.com/hc/en-us/articles/4408883061530-Sub-processor-Policy
Löschung
- Der Websitenbetreiber kann Tickets und Chats jederzeit löschen
- Nach Löschung: 30-Tage-Aufbewahrung in Backups für Disaster Recovery
- Nach 30 Tagen: Permanente Löschung
- Backup-Daten sind nicht öffentlich zugänglich und dienen nur Wiederherstellung bei technischen Fehlern
- Betroffene können Löschung ihrer Daten anfordern (Betroffenenrecht Art. 17 DSGVO)
E. Erhobene Daten beim Einsatz von Zendesk
Bei der Integration von Zendesk verarbeitet der Websitenbetreiber folgende Datenarten:
- Name und E-Mail-Adresse des Besuchers
- Telefonnummer (falls angegeben)
- Chat- oder Support-Nachrichten (frei geschriebene Texte)
- IP-Adresse
- Geräteinformationen (Betriebssystem, Bildschirmauflösung, Browsertyp)
- Browser-Informationen (User-Agent, Browser-Version)
- Hochgeladene Dateien/Anhänge (Screenshots, PDFs, Bilder, Dokumente)
- Besuchte Seite (Referrer)
- Zeitstempel und Dauer der Chat-/Ticket-Interaktion
- Ticket-Status und Zuordnung zu Supportagent
- Automatische Notizen und Tags durch Zendesk KI
Diese Daten lassen sich in folgende standardisierte Datenarten-Klassen einordnen:
- Webserver-Protokolldaten: IP-Adresse, Datum/Uhrzeit, Browser/OS, Referrer, technische Metadaten
- Klickpfade: Besuchte Seite vor Chat-Öffnung, angeklickte Support-Links
- Endgeräte-Daten: Gerätetyp, Betriebssystem, Bildschirmauflösung, Browser
- Browserinformationen: Browsername, -version, installierte Plug-ins
- Nutzungskonto-Daten: Kundenname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
- Nutzer-Inhalte: Chat-Nachrichten, Support-Tickets, hochgeladene Dateien
- Nutzerprofile: Ticket-Historie, frühere Kontakte, Support-Kategorienzuordnung
- Interaktionsdaten: Chat-Dauer, Nachrichten-Sequenzen, Antwortzeiten
F. Nutzungszwecke beim Einsatz von Zendesk
Bei der Kundenkommunikation mit Zendesk werden Daten zu folgenden Zwecken verarbeitet:
Primäre Zwecke:
- Funktionsbereitstellung: Bereitstellung des Chat-Widgets und Support-Formular-Funktionalität
- Kommunikation: Beantwortung von Kundenanfragen, Support-Tickets bearbeiten, Live-Chat-Gespräche
- Ticketing: Verwaltung, Kategorisierung und Priorisierung von Support-Anfragen
- Betroffenenrechte: Aufbewahrung von Support-Nachweisen und Dokumentation der Kommunikation
- Produktverbesserung: Analyse von Ticket-Mustern, Supporteffizienz, Fehleridentifikation
- Allgemeine Produktverbesserung: Verbesserung der Chat-Benutzerfreundlichkeit, Fehleranalyse, Performance-Optimierung
- Sicherheit: Bekämpfung von Spam und Missbrauch im Chat/Ticket-System
Sekundäre Zwecke (falls aktiviert):
- Analytik: Zendesk-interne Analytics zur Verbesserung des Produkts (mit Anonymisierung)
- KI/Machine Learning: Automatische Kategorisierung, Sentiment-Analyse (optional)
- Reporting: Erstellung von Support-Reports für den Websitenbetreiber
G. Rechtsgrundlagen für Zendesk
Schritt 1: Kategorisierung von Zendesk Zendesk ist ein Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Der Websitenbetreiber ist Verantwortlicher und trägt die Verantwortung dafür, dass:
- Eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht
- Betroffenenrechte gewährleistet sind
- Eine DPA mit Zendesk besteht
Schritt 2: Anwendbare Rechtsgrundlagen
-
Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) – Primär:
- Der Websitenbetreiber hat ein berechtigtes Interesse, Kundensupport anzubieten
- Kundenkommunikation verbessert die Geschäftsbeziehung
- Ticketing ermöglicht Nachverfolgung und Dokumentation von Anfragen
- Die Interessen des Websitenbetreibers überwiegen die Interessen der Betroffenen, da die Verarbeitung notwendig und vorhersehbar ist
- Abwägung: Der Betroffene erwartet, dass ein Support-Kontakt dokumentiert wird
-
Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) – Sekundär:
- Falls der Betroffene ein Support-Ticket einreicht, ist die Speicherung zur Erfüllung des Support-Versprechens notwendig
- Die Speicherung und Bearbeitung ist vertraglich erforderlich
-
Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) – Optional:
- Nicht erforderlich, da berechtigte Interessen ausreichend sind
- Optional: Falls der Websitenbetreiber Chat-Daten für Marketing nutzt (z.B. Remarketing-Listen), ist Einwilligung nötig
Besonderheit – § 25 TDDDG: Falls das Chat-Widget auch Cookies setzt (z.B. zur Session-Verfolgung oder Besucher-Erkennung), ist Opt-in-Einwilligung erforderlich (§ 25 Abs. 1 TDDDG). Reine Support-Funktionalität ohne Tracking-Cookies braucht keine zusätzliche Einwilligung.
H. Besonderheiten und Hinweise zu Zendesk
1. Auftragsverarbeiter mit eigenem Verantwortlichen Zendesk ist Auftragsverarbeiter für den Websitenbetreiber, aber auch Verantwortlicher für eigene Verarbeitungen (z.B. Produktverbesserung, Sicherheitsforschung). Das bedeutet:
- Sie sind Verantwortlicher für die Support-Daten, die Sie sammeln
- Zendesk ist Auftragsverarbeiter für die technische Speicherung
- Zendesk ist auch Verantwortlicher für interne Analytics und Sicherheitsanalysen
2. DPA ist zwingend erforderlich Sie müssen eine Data Processing Agreement (DPA) mit Zendesk haben. Diese ist unter https://www.zendesk.com/company/data-processing-agreement/ verfügbar und regelt:
- Datenverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
- Subprozessoren-Genehmigung
- Sicherheitsstandards (BSI C5, ISO 27001)
- Unterstützung bei Betroffenenrechten
Ohne DPA verstoßen Sie gegen Art. 28 DSGVO.
3. Subprozessoren und Drittlandtransfers Zendesk nutzt Subprozessoren für Hosting (AWS), Analytics und Sicherheit. Viele dieser Subprozessoren sind in den USA ansässig. Geltende Transfer-Mechanismen:
- Data Privacy Framework (DPF): Zendesk nutzt DPF für US-Subprozessoren (prüfe https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search)
- Standard Contractual Clauses (SCC): Für weitere US-Transfers
- Binding Corporate Rules (BCR): Zendesk betreibt eigene BCR für Intragruppen-Transfers
Sie sollten in Ihrer Datenschutzerklärung offenlegen: »Support-Daten werden teilweise in die USA zu AWS übermittelt. Zendesk nutzt Data Privacy Framework und Standard Contractual Clauses.«
4. Betroffenenrechte und Zendesk Betroffene können Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihres Support-Tickets verlangen (Art. 15–17 DSGVO). Sie müssen:
- Ein Verfahren haben, Löschanfragen entgegenzunehmen (z.B. per E-Mail)
- Diese Anfragen an Zendesk weiterleiten
- Zendesk unterstützt Sie bei der Umsetzung (per DPA geregelt)
5. Speicherdauer und Compliance Sie können Support-Daten beliebig lange aufbewahren. Zendesk selbst löscht Daten innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Löschung. Empfehlung: Dokumentieren Sie Ihre Aufbewahrungsrichtlinien (z.B. »Support-Tickets 2 Jahre«).
I. FAQ zu Zendesk
J. Fazit und Empfehlung zu Zendesk
Zendesk ist ein bewährtes Support-Tool, das jedoch datenschutzrechtlich komplex ist: Auftragsverarbeiter-Struktur, Drittlandtransfers in die USA, Subprozessoren, und verschiedene Rechtsgrundlagen.
Toolspezifische Textbausteine (»Zendesk verarbeitet Support-Anfragen«) sind zu kurz und erfüllen die DSGVO-Anforderungen nicht.
Empfehlung: Nutzen Sie einen themenorientierten Aufbau:
- Sektion »Kundenkommunikation und Support« mit Beschreibung aller Support-Kanäle (Chat, Email, Telefon)
- Sektion »Betroffenenrechte« mit Info zu Auskunfts- und Löschanfragen
- Sektion »Drittlandtransfers« mit Verweis auf DPF/SCC
- Anhang mit Subprozessoren-Liste (von Zendesk abrufbar)
Stellen Sie sicher, dass:
- Die DPA mit Zendesk unterzeichnet ist
- Sie die aktuelle Subprozessoren-Liste haben
- Ein interner Prozess für Betroffenenrechtsanfragen besteht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zu Zendesk und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Information beruht auf Zendesk-Anbieterangaben und öffentlich zugänglichen Quellen (Stand: 2026-04-22).
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- Von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht, kuratiert
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Autorenschaft

Dieser Wissensbeitrag wird von der matterius GmbH bereitgestellt. matterius ist keine Kanzlei und erbringt keine Rechtsberatung.
matterius wird inhaltlich begleitet von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht in München.
Dr. Helbing wird seit 2020 durchgehend bis heute (2026) vom Handelsblatt als einer der „Deutschlands besten Anwälte" im Bereich IT-Recht und Datenschutzrecht ausgezeichnet.
Laut Kanzleimonitor.de (Ausgaben 2024–2026) zählt er zu den führenden Anwälten für Datenschutz und IT-Recht und ist unter den Top-100 Anwälten in Deutschland gelistet. Kanzleimonitor gilt als besonders aussagekräftige Marktstudie, da sie ausschließlich auf persönlichen Empfehlungen von Unternehmensjuristen basiert.
Dr. Helbing verfügt über langjährige Beratungserfahrung im Datenschutz- und IT-Recht und berät Mandanten unterschiedlichster Größen, vom Startup über wachstumsstarke SaaS-Unternehmen und Unicorns bis hin zu internationalen Konzernen.
Sein beruflicher Hintergrund umfasst das gesamte Spektrum der Praxis im IT- und Technologierecht. Er begann seine Laufbahn in einer internationalen Großkanzlei, sammelte anschließend Inhouse-Erfahrung in einem DAX-Unternehmen und ist selbst Unternehmer und Gründer mehrerer digitaler Projekte. Darüber hinaus verfügt er über praktische Programmiererfahrung, wodurch er technische Systeme, Softwarearchitekturen und digitale Geschäftsmodelle nicht nur juristisch, sondern auch aus technischer Perspektive versteht.
Zu seinen Mandanten zählen seit vielen Jahren unter anderem Technologieunternehmen und SaaS-Anbieter, führende deutsche Forschungseinrichtungen sowie eine systemrelevante deutsche Großbank. Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen DSGVO-Compliance, Datenökonomie, SaaS, KI-Regulierung und IT-Vertragsrecht.
Mehr über Dr. Helbing: www.thomashelbing.com