DSGVO Wissen

Google Ads und Datenschutz – Was in die Datenschutzerklärung gehört

Kompakte Anleitung zu Google Ads Conversion Tracking, Floodlight und Remarketing: verarbeitete Daten, Zwecke, Rechtsgrundlagen (DSGVO) und was Webseitenbetreiber dokumentieren müssen.

Google Ads und Datenschutz – Was Webseitenbetreiber wissen müssen

Setzt ein Webseitenbetreiber Google Ads mit Conversion Tracking ein, verarbeitet er Conversion-Ereignisse, Klickdaten und Geräteinformationen zum Zweck der Erfolgsmessung von Werbekampagnen auf Basis von Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 TDDDG). Google Ads ist ein werbebasiertes Tracking- und Targeting-System von Google, das es Webseitenbetreibern ermöglicht, Werbekampagnen zu messen und Nutzer zu retargeting.

A. Zweck und Funktionsweise von Google Ads, Conversion Tracking und Floodlight

Google Ads ist das Werbenetzwerk von Google Ireland Limited. Damit können Webseitenbetreiber und E-Commerce-Unternehmen bezahlte Anzeigen auf Google Search, Google Display-Netzwerk und anderen Google-Partnern schalten. Conversion Tracking ist ein integrales Feature: Es misst, ob Nutzer nach dem Klick auf eine Google-Anzeige auf der Website des Werbetreibenden eine bestimmte Aktion durchführen (z. B. Kauf, Registrierung, Download, Anfrageformular).

Floodlight-Tags sind eine spezielle Ausprägung des Conversion Trackings, ursprünglich aus der früheren DoubleClick-Plattform, die Google übernommen hat. Floodlight ermöglicht es, Conversions über Multiple Tracking-Punkte (z. B. verschiedene Websites oder Apps) zu messen und bietet granularere Tracking-Optionen als das Standard-Google-Conversion-Tag.

Integrationsfunktion: Auf der Website wird entweder ein JavaScript-Code (Google Conversion Tag oder Google Tag Manager mit Conversion-Tags) oder ein Floodlight-Pixel eingebunden. Der Code lädt sich beim Seitenaufruf, setzt Cookies (insbesondere _gcl_aw für den GCLID – Google Click ID) und sendet Conversion-Daten an Google-Server. Auch beim Besuch bestimmter Seiten (z. B. Danke-Seite nach Registrierung) können Conversions ausgelöst werden.

B. Pflichtangaben in der Datenschutzerklärung zu Google Ads

Die DSGVO verlangt für Google Ads Conversion Tracking und Floodlight folgende Pflichtangaben: Zwecke der Verarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO), Rechtsgrundlagen (Art. 13 Abs. 1 lit. b DSGVO), insbesondere da Tracking-Cookies Einwilligung erfordern, Empfänger und Kategorien von Empfängern (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO), Speicherdauer der Daten (Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO), sowie Information zu Drittlandtransfers zu Google LLC in den USA (Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO, mit DPF oder SCC).

Diese Informationen sollten nicht als Einzelbaustein für Google Ads aufgeführt werden. Stattdessen empfohlen ist ein themenorientierter Ansatz: Unter der Überschrift „Marketing und Werbekampagnen-Messung" werden alle Werbe- und Tracking-Dienste zusammengefasst (Google Ads, Facebook Pixel, LinkedIn Ads, etc.) mit gemeinsamen Rechtsgrundlagen und Zwecken. Die Anbieter-Details folgen in einer strukturierten Empfängerliste im Anhang. Dies entspricht der matterius-Methodik und ist wartbar.

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C. Anbieter von Google Ads: Google Ireland Limited

Anbieter: Google Ireland Limited (für deutsche Webseitenbetreiber)

Vollständige Anschrift: Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland

Sitzland: Europäischer Wirtschaftsraum (EWR), Irland

Vertragspartner: Webseitenbetreiber schließen Google-Ads-Konten typischerweise mit Google Ireland Limited ab, die als Verantwortlicher für EU-Kunden agiert. Die US-Muttergesellschaft Google LLC (Mountain View, Kalifornien, USA) betreibt die tatsächlichen Server und Subprozessoren.

Data Privacy Framework (DPF): Google LLC ist seit September 2023 zertifiziert unter dem EU-US Data Privacy Framework (https://www.dataprivacyframework.gov/participant/5780). Damit gilt das US-Datenschutzniveau als angemessen.

Datenschutzerklärung des Anbieters: https://policies.google.com/privacy (allgemeine Google-Datenschutzerklärung)

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA): Google Ireland Limited bietet einen standardisierten Auftragsverarbeitungsvertrag an, der über das Google Ads-Konto-Dashboard abgerufen werden kann. Webseitenbetreiber sollten diesen aktivieren. Details: https://support.google.com/google-ads/answer/3221666

D. Datenverarbeitung durch Google Ads – Ablauf

Erhebung

Beim Besuch einer Website mit eingebundenem Google Ads Conversion-Tag oder Floodlight-Pixel wird das JavaScript geladen. Das System erfasst automatisch: Klick-ID (GCLID – Google Click ID) aus dem URL-Parameter (gespeichert in dem Cookie _gcl_aw), Daten zum Nutzer-Gerät (Betriebssystem, Browser, Bildschirmauflösung), IP-Adresse, Timestamp und Event-Daten (z. B. ob ein Kauf oder eine Registrierung stattfand). Bei Conversion-Ereignissen werden zusätzlich Custom Parameter übermittelt, falls vom Webseitenbetreiber konfiguriert.

Speicherung

Die erfassten Daten werden sofort an Google-Server (Google LLC in den USA) übermittelt. Google speichert Conversion-Daten und Nutzerprofile, die mit GCLID verknüpft sind. Die Speicherdauer variiert je nach Konfiguration, liegt aber typischerweise bei mehreren Monaten bis Jahren für aggregierte Auswertungen. Wenn Nutzer-Identifizierer wie E-Mail-Adressen übermittelt werden (Enhanced Conversions), speichert Google diese in gehashter Form.

Nutzung

Der Webseitenbetreiber nutzt die Conversion-Daten zur Erfolgsmessung: Wie viele Conversions pro Kampagne, welcher Anzeigen-Kanal führte zur Conversion, Return on Ad Spend (ROAS). Google LLC nutzt aggregierte Conversion-Daten zur Optimierung der Google Ads-Algorithmen und zum Training von Targeting- und Bidding-Modellen. Bei aktiviertem Remarketing können Google Nutzer-Profile verwendet werden, um dieselben Nutzer später mit Anzeigen zu erreichen.

Weitergabe

Google Ads arbeitet mit verschiedenen Subprozessoren (Google Cloud Services, DoubleClick, Google Marketing Platform). Wenn Remarketing aktiviert ist, werden Nutzer-IDs an Google Display Network und Google-Partner übermittelt. Darüber hinaus können Webseitenbetreiber Conversion-Daten mit Google Analytics 4 verknüpfen, was zu Datenaustausch zwischen den Systemen führt.

Löschung

Google behält Conversion-Daten üblicherweise langfristig für aggregierte Berichte. Eine einzelne Löschung durch den Webseitenbetreiber ist nicht möglich. Webseitenbetreiber können das Conversion-Tracking deaktivieren, was neue Datenerfassung stoppt, aber bereits gespeicherte Daten nicht löscht. Nutzer können ihre Daten über Google Ads Settings (https://adssettings.google.com) begrenzen.

E. Erhobene Daten beim Einsatz von Google Ads Conversion Tracking

Google Ads erfasst bei der Aktivierung von Conversion Tracking und Floodlight Klick-Informationen, Geräte- und Browserinformationen sowie Conversion-Events. Die gesammelten Daten umfassen insbesondere: GCLID (Google Click ID) aus dem URL-Parameter, Timestamp des Conversions, Conversion-Wert (z. B. Kaufbetrag), Custom-Parameter (je nach Tracking-Konfiguration) und bei Enhanced Conversions die gehashte E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.

Diese Daten lassen sich in folgende standardisierte Datenarten-Klassen einordnen:

  • Webserver-Protokolldaten: IP-Adresse, Browser-Version, Betriebssystem, Gerätetyp, Referrer, Timestamp
  • Klickpfade: Die URL mit GCLID-Parameter (enthält Tracking-Informationen zum Klick), Zielseite nach dem Klick
  • Endgeräte-Daten: Gerätetyp, Betriebssystem, Bildschirmauflösung
  • Browserinformationen: Browsername, Browserversion, Sprache
  • Grobe Standortdaten: Anhand der IP-Adresse ermittelter grober Standort
  • Conversion-Ereignisse: Kauf, Registrierung, Download, Anfrageformular, Seitenaufruf, benutzerdefinierte Ereignisse, Conversion-Wert
  • Nutzerprofile: Bei Remarketing-Aktivierung: Historische Klick- und Interaktionsdaten, Interessens-Profile, Segment-Zuordnung

F. Nutzungszwecke beim Einsatz von Google Ads

Die primären Zwecke von Google Ads Conversion Tracking sind die Erfolgsmessung von Werbekampagnen (Return on Ad Spend, Konversionsrate) und die Optimierung des Targeting (wer klickt am ehesten auf Anzeigen und konvertiert). Darüber hinaus nutzt Google LLC die aggregierten Conversion-Daten zur Verbesserung des Google Ads-Service und zum Training von Machine-Learning-Modellen.

Die Zwecke lassen sich wie folgt einordnen:

  • Funktionsbereitstellung: Messung und Bereitstellung von Conversion-Daten an den Werbetreibenden
  • Allgemeine Produktverbesserung: Optimierung der Google Ads-Plattform, Verbesserung der Targeting-Algorithmen
  • Allgemeines Marketing: Erfolgsmessung von Kampagnen, Erfolgsmessung durch Drittanbieter-Attribution
  • Nutzerprofil-Erstellung: Bildung von Interessens-Segmenten und Kohorten auf Basis von Conversion-Verhalten
  • Nutzerindividuelles Marketing: Remarketing an Nutzer, die konvertiert haben oder ein bestimmtes Verhalten gezeigt haben, personalisiertes Targeting

G. Rechtsgrundlagen für Google Ads Conversion Tracking

Google Ads Conversion Tracking fällt in die Kategorie Tracking (Marketing). Die Rechtsgrundlage ist:

Primäre Rechtsgrundlage: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 TDDDG)

Das Setzen von Tracking-Cookies durch Google Ads (insbesondere _gcl_aw für die GCLID) und die Übermittlung von Conversion-Daten an Google-Server erfordern nach deutschem Recht eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers vor Aktivierung. Diese wird typischerweise über ein Cookie-Consent-Banner eingeholt. Die Einwilligung muss spezifisch für Werbe-Tracking und Google Ads erteilt werden.

Google Consent Mode v2 ermöglicht es, Google Tags (Ads, Analytics, Floodlight) basierend auf Nutzer-Einwilligung unterschiedlich zu verarbeiten. Im „Basic Mode" wird Datenübertragung nur mit Consent durchgeführt, was eine DSGVO-kompatible Konfiguration ermöglicht.

Die konkrete Rechtsgrundlage ist im Einzelfall durch den Webseitenbetreiber zu prüfen.

H. Besonderheiten und Hinweise zu Google Ads

  • GCLID-Handhabung: Der GCLID-Parameter wird automatisch in der URL hinzugefügt (Auto-Tagging). Webseitenbetreiber sollten sicherstellen, dass dieser Parameter nicht in externen Logs oder Analytics-Systemen ohne Rechtsgrundlage gespeichert wird.
  • Enhanced Conversions: Optionales Feature, das gehashte Kundendaten (E-Mail, Telefon) an Google sendet. Dies erfordert besondere Datenschutz-Vorkehrungen und entsprechende Transparenz-Angaben.
  • Floodlight-Besonderheiten: Floodlight-Tags ermöglichen Cross-Domain-Tracking und sind granularer als Standard-Conversion-Tags. Sie erfordern ebenso Einwilligung und DPA.
  • Data Privacy Framework (DPF): Google LLC ist zertifiziert. Überprüfung unter https://www.dataprivacyframework.gov/participant/5780
  • Auftragsverarbeitung: Ein DPA mit Google Ireland Limited sollte abgeschlossen sein und kann über das Ads-Dashboard aktiviert werden.
  • Google Ad Settings: Nutzer können ihre Werbe-Einstellungen unter https://adssettings.google.com verwalten und Tracking begrenzen.

I. FAQ zu Google Ads Conversion Tracking und Floodlight

J. Fazit und Empfehlung zu Google Ads

Google Ads ist ein zentrales Marketing-Tool für viele Webseitenbetreiber, da es direkt die Rentabilität von Werbekampagnen misst. Nach den öffentlich zugänglichen Angaben des Anbieters und gängiger DSGVO-Auslegung kommt als Rechtsgrundlage für Conversion Tracking und Floodlight typischerweise eine Einwilligung in Betracht. Die Datenverarbeitung findet – nach Angaben von Google – unter DPF-Zertifizierung in den USA statt, und ein DPA ist zu empfehlen.

Es ist wenig sinnvoll, für Google Ads einen eigenen Textbaustein in die Datenschutzerklärung aufzunehmen. Das führt zu langen, unübersichtlichen Texten, die schwer pflegbar sind und dem Transparenzgebot des Art. 12 Abs. 1 DSGVO widersprechen. Sachgerechter ist ein themenorientierter Ansatz, der Verarbeitungen wie „Marketing und Werbekampagnen-Messung" übergreifend erklärt und Google Ireland Limited als konkreten Empfänger im Anhang nennt. Das ist die Methodik des matterius-Generators.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zu Google Ads Conversion Tracking und Floodlight und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Stand: 2026-04-22. Die Darstellung beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen von Google, Angaben des Anbieters und aktuellen DSGVO-Auslegungen. Einzelne Fakten sollten vom Betreiber vor Einsatz aktuell verifiziert werden.

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Autorenschaft

Dr. Thomas Helbing

Dieser Wissensbeitrag wird von der matterius GmbH bereitgestellt. matterius ist keine Kanzlei und erbringt keine Rechtsberatung.

matterius wird inhaltlich begleitet von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht in München.

Dr. Helbing wird seit 2020 durchgehend bis heute (2026) vom Handelsblatt als einer der „Deutschlands besten Anwälte" im Bereich IT-Recht und Datenschutzrecht ausgezeichnet.

Laut Kanzleimonitor.de (Ausgaben 2024–2026) zählt er zu den führenden Anwälten für Datenschutz und IT-Recht und ist unter den Top-100 Anwälten in Deutschland gelistet. Kanzleimonitor gilt als besonders aussagekräftige Marktstudie, da sie ausschließlich auf persönlichen Empfehlungen von Unternehmensjuristen basiert.

Dr. Helbing verfügt über langjährige Beratungserfahrung im Datenschutz- und IT-Recht und berät Mandanten unterschiedlichster Größen, vom Startup über wachstumsstarke SaaS-Unternehmen und Unicorns bis hin zu internationalen Konzernen.

Sein beruflicher Hintergrund umfasst das gesamte Spektrum der Praxis im IT- und Technologierecht. Er begann seine Laufbahn in einer internationalen Großkanzlei, sammelte anschließend Inhouse-Erfahrung in einem DAX-Unternehmen und ist selbst Unternehmer und Gründer mehrerer digitaler Projekte. Darüber hinaus verfügt er über praktische Programmiererfahrung, wodurch er technische Systeme, Softwarearchitekturen und digitale Geschäftsmodelle nicht nur juristisch, sondern auch aus technischer Perspektive versteht.

Zu seinen Mandanten zählen seit vielen Jahren unter anderem Technologieunternehmen und SaaS-Anbieter, führende deutsche Forschungseinrichtungen sowie eine systemrelevante deutsche Großbank. Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen DSGVO-Compliance, Datenökonomie, SaaS, KI-Regulierung und IT-Vertragsrecht.

Mehr über Dr. Helbing: www.thomashelbing.com

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