DSGVO Wissen

etracker Analytics und Datenschutz – Was in die Datenschutzerklärung gehört

Kompakte Anleitung zu etracker Analytics: DSGVO-konforme Tracking-Konfiguration, verarbeitete Daten, Rechtsgrundlagen und was Webseitenbetreiber in ihre Datenschutzerklärung aufnehmen müssen.

etracker Analytics und Datenschutz – Was Webseitenbetreiber wissen müssen

Setzt ein Webseitenbetreiber etracker Analytics ein, kann er je nach Konfiguration Website-Besuchsdaten einwilligungsfrei oder auf Basis einer Einwilligung verarbeiten. etracker ist ein deutsches Analyse-Tool mit besonderem Fokus auf DSGVO-Konformität: Datenspeicherung ausschließlich in Deutschland, IP-Anonymisierung möglich, optional cookielose Tracking-Variante. Nach Angaben des Anbieters wurden die DSGVO- und TDDDG-Compliance durch unabhängige Audit nachgewiesen und mit dem ePrivacy-Siegel zertifiziert. Diese Information beruht auf Anbieterangaben und öffentlich zugänglichen Quellen.

A. Zweck und Funktionsweise von etracker Analytics

etracker Analytics ist ein Web-Analyse-Tool (Website-Tracking-Lösung) – eine cloudbasierte Plattform zur Erfassung und Analyse von Website-Besucherdaten. Der Betreiber nutzt es, um das Nutzer-Verhalten auf seiner Website zu verstehen, Conversion-Raten zu messen und die Website-Performance zu optimieren.

Integrationsfunktion: Der Betreiber bindet einen JavaScript-Tracking-Code in seine Website ein. Dieser Code erfasst beim Besuch:

  • Besuchte Seiten
  • Verweildauer
  • Klicks auf Links und Schaltflächen
  • Conversion-Ereignisse (z.B. Warenkorb, Kauf, Anfrage)
  • Geräteinformationen, Browser

Besonderheit: etracker bietet verschiedene Konfigurationsvarianten:

  1. Cookielose Variante (Counting Pixel): Anonymisierte Tracking ohne Cookies, einwilligungsfrei gemäß DSGVO + TDDDG
  2. Standard-Variante mit Cookies: Mit Cookies zur Website-Messung; Einwilligung empfohlen
  3. Opt-Out-Möglichkeit: Nutzer können Tracking ablehnen (https://www.etracker.com/de/datenschutz/)

B. Pflichtangaben in der Datenschutzerklärung zu etracker

Nach DSGVO muss der Betreiber folgende Informationen zu etracker offenlegen:

  • Zweck (Art. 13 Abs. 1 lit. c): Website-Analyse, Besuchermessung, Conversion-Tracking, Optimierung
  • Rechtsgrundlage (Art. 13 Abs. 1 lit. a/f):
    • Bei Counting-Pixel (cookielose Variante): Berechtigte Interessen Art. 6 Abs. 1 lit. f
    • Bei Standard-Cookies: Einwilligung Art. 6 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 25 Abs. 1 TDDDG
  • Empfänger (Art. 13 Abs. 1 lit. e): etracker GmbH als Auftragsverarbeiter
  • Drittlandtransfer (Art. 13 Abs. 1 lit. f): Nein; Datenspeicherung ausschließlich in Deutschland
  • Speicherdauer (Art. 13 Abs. 2 lit. a): Standardmäßig 13 Monate; konfigurierbar
  • Opt-Out (wichtig): https://www.etracker.com/de/datenschutz/

Hinweis: Toolspezifische Textbausteine sind problematisch. Besser: Themenorientierter Aufbau (Kapitel "Website-Analyse und Tracking") mit Erklärung der Konfiguration (cookielose vs. Cookie-Variante).

Empfehlung

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C. Anbieter von etracker: etracker GmbH

  • Juristischer Name: etracker GmbH
  • Sitz: Erste Brunnenstraße 1, 20459 Hamburg, Deutschland
  • Sitzland: Deutschland (Europäischer Wirtschaftsraum)
  • Privacy Policy: https://www.etracker.com/datenschutz/ und https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
  • DPF-Status: Nicht erforderlich (Sitz im EWR)
  • AVV/DPA: Verfügbar; automatisch im Account enthalten
  • Zertifizierungen: ePrivacy-Siegel (unabhängige Datenschutz-Zertifizierung), DSGVO + TDDDG-Compliance nachgewiesen
  • Datenspeicherung: Ausschließlich in Deutschland (eigene Server in Hamburg)
  • Opt-Out-Link: https://www.etracker.com/privacy/

D. Datenverarbeitung durch etracker Analytics – Ablauf

Erhebung (Counting-Pixel-Variante: einwilligungsfrei)

Beim Besuch wird das etracker Tracking-Pixel aufgerufen (1x1 Transparent-Bild). Erfasst werden: IP-Adresse (sofort anonymisiert/gekürzt), Seite (URL), Referrer, Gerätetyp, Browsertyp, Verweildauer auf Seite. Keine Cookies notwendig.

Speicherung

Die anonymisierten Daten werden in etracker-Servern in Hamburg (Deutschland) gespeichert. Kein Drittlandtransfer zu USA. Speicherdauer: Standardmäßig 13 Monate; anpassbar. IP-Adressen werden unmittelbar nach Erfassung gekürzt/anonymisiert.

Nutzung

etracker nutzt die Daten zu: Berechnung von Besucherzahlen, Seitenzugriffe, Verweildauern, Bounce-Rate, Conversion-Raten, geographische Verteilung (auf Stadt-Ebene), Traffic-Quellen-Analyse, Geräte-Mix-Analyse.

Weitergabe

Subprozessoren: etracker nutzt typischerweise Cloud-Infrastruktur in Deutschland; exakte Liste im DPA aufgeführt. Drittlandtransfer: Nicht vorhanden.

Löschung

Nach Ablauf der Speicherfrist (Standard: 13 Monate) werden Daten automatisch gelöscht. Nutzer können jederzeit Opt-Out nutzen: https://www.etracker.com/privacy/

E. Erhobene Daten beim Einsatz von etracker Analytics

etracker erfasst je nach Konfiguration verschiedene Arten von Besucherdaten:

  • Webserver-Protokolldaten: IP-Adresse (sofort anonymisiert), Datum/Uhrzeit/Zeitzone, Request-URL, HTTP-Referrer, Abfrage-String (Query Parameters)
  • Klickpfade: Besuchte Seiten, Reihenfolge der Seiten, Verweilzeiten pro Seite, angeklickte externe Links
  • Endgeräte-Daten: Gerätetyp (Desktop/Tablet/Mobil), Betriebssystem, Betriebssystem-Version, Browsername, Browserversion
  • Browserinformationen: User-Agent-String, JavaScript-Aktivierung, Cookies-Aktivierung, Plug-in-Informationen (Flash, Java etc.)
  • Grobe Standortdaten: IP-basierter Ort auf Stadt-/Gemeindeebene (NICHT exakte Geo-Lokalisierung)
  • Conversion-Ereignisse: Warenkorberstellung, Kauf abgeschlossen, Kontaktanfrage, Registrierung, Download, Videoansicht, benutzerdefinierte Events
  • Interaktionsdaten: Klicks auf Buttons/Links, Formular-Eingaben (NUR wenn explizit tracked), Scroll-Tiefe (optional), Mausbewegungen (optional)
  • Technische Telemetriedaten: JavaScript-Fehler, Seiten-Ladezeiten, Ressourcen-Ladezeiten

Hinweis: etracker erfasst KEINE Eingaben in Passwort-Felder oder sensible Formulare automatisch – dies kann vom Betreiber konfiguriert werden.

F. Nutzungszwecke beim Einsatz von etracker Analytics

Die Daten werden für folgende Zwecke verarbeitet:

  • Funktionsbereitstellung: Erbringung des Web-Analytics-Service (Reporting, Dashboards)
  • Allgemeine Produktverbesserung: Optimierung häufig besuchter Inhalte, Identifikation von Seiten-Performance-Problemen
  • Allgemeines Marketing: Reichweitenanalyse, Traffic-Quellen-Attribution, Kampagnen-Performance-Messung
  • Nutzerindividuelle Produktverbesserung: Personalisierung basierend auf Nutzer-Segmenten, A/B-Testing
  • Sicherheit und Missbrauchsschutz: Erkennung verdächtiger Traffic-Muster, Bot-Detektion, DDoS-Mitigation
  • Geschäftsplanung und -steuerung: Datengrundlage für Geschäftsentscheidungen (z.B. Fokus-Märkte, Seiten-Umsortierung)

G. Rechtsgrundlagen für etracker Analytics

Schritt 1 – Kategorisierung: etracker Analytics ist ein Web-Analyse-Tool – eine Funktionalität zur Optimierung der Website.

Schritt 2 – Rechtsgrundlagen (je nach Konfiguration):

Variante 1: Counting-Pixel (cookielose Anonymisierung)

  • Rechtsgrundlage: Berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
  • Einwilligung: Nicht erforderlich (DSGVO-konform, TDDDG-konform)
  • Bedingung: IP muss sofort anonymisiert werden (etracker macht dies)
  • Opt-Out-Angebot sollte in Datenschutzerklärung aufgeführt sein

Variante 2: Standard-Tracking mit Cookies

  • Rechtsgrundlage: Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 TDDDG
  • Einwilligung: Ja, erforderlich vor Cookie-Setzung
  • Tool: Usercentrics CMP oder ähnliche Cookie-Banner
  • Oder: Berechtigte Interessen (umstritten, nicht alle Datenschutzbehörden akzeptieren dies für Analytics-Cookies)

Empfehlung des Betreibers:

  • Cookielose Variante nutzen → Keine Einwilligung nötig
  • Oder: Einwilligung via CMP Banner einholen → dann Standard-Cookies möglich

H. Besonderheiten und Hinweise zu etracker

  • IP-Anonymisierung Standard: etracker anonymisiert IP-Adressen sofort nach Erfassung (im Server-Cache). Dies ist ein großer Compliance-Vorteil.
  • Server in Deutschland: Datenspeicherung in Hamburg (Deutschland) – kein Drittlandtransfer zu USA. Das ist ein großer Vorteil im Vergleich zu Google Analytics.
  • DSGVO-Konformität ohne Einwilligung möglich: Mit der Counting-Pixel-Variante kann der Betreiber etracker einwilligungsfrei nutzen, sofern er berechtigte Interessen dokumentiert.
  • Auftragsverarbeitungsverhältnis erforderlich: Der Betreiber sollte einen DPA mit etracker abschließen (ist automatisch im Account enthalten).
  • Opt-Out-Angebot: Der Betreiber SOLLTE in seiner Datenschutzerklärung einen Link zum etracker Opt-Out anbieten: https://www.etracker.com/privacy/
  • Speicherfrist konfigurierbar: Standardmäßig 13 Monate; kann vom Betreiber angepasst werden.
  • ePrivacy-Siegel: etracker hat das ePrivacy-Siegel von einer unabhängigen Stelle erhalten.
  • Dokumentation erforderlich: Betreiber sollte dokumentieren, ob er die Counting-Pixel-Variante (einwilligungsfrei) oder Standard-Variante mit Cookies nutzt.

I. FAQ zu etracker Analytics

J. Fazit und Empfehlung zu etracker Analytics

Zusammenfassung: etracker Analytics ist eine deutschlandfreundliche, datenschutzorientierte Web-Analytics-Lösung. Der große Vorteil: Datenspeicherung in Deutschland (kein Drittlandtransfer zu USA) und eine einwilligungsfreie Tracking-Option via Counting-Pixel.

Häufiger Fehler: Betreiber nutzen etracker wie Google Analytics und vergessen, dass die cookielose Variante einwilligungsfrei eingesetzt werden kann. Viele setzen unnötigerweise ein CMP-Banner ein, obwohl die Counting-Pixel-Variante berechtigte Interessen erlaubt.

Best Practice:

  1. Counting-Pixel-Variante nutzen (einwilligungsfrei) → Keine CMP nötig (sofern keine anderen Cookies auf der Website)
  2. Oder: CMP-Banner + Standard-Cookies (wenn Sie auch andere Cookies einsetzen)
  3. Opt-Out-Link in Datenschutzerklärung: https://www.etracker.com/privacy/
  4. DPA mit etracker abschließen und pflegen (ist im Account automatisch enthalten)
  5. Transparente Dokumentation: Welche Variante nutzen Sie?

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zu etracker Analytics und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Stand: 2026-04-22. Die Information beruht auf Anbieterangaben und öffentlich zugänglichen Quellen.

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Autorenschaft

Dr. Thomas Helbing

Dieser Wissensbeitrag wird von der matterius GmbH bereitgestellt. matterius ist keine Kanzlei und erbringt keine Rechtsberatung.

matterius wird inhaltlich begleitet von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht in München.

Dr. Helbing wird seit 2020 durchgehend bis heute (2026) vom Handelsblatt als einer der „Deutschlands besten Anwälte" im Bereich IT-Recht und Datenschutzrecht ausgezeichnet.

Laut Kanzleimonitor.de (Ausgaben 2024–2026) zählt er zu den führenden Anwälten für Datenschutz und IT-Recht und ist unter den Top-100 Anwälten in Deutschland gelistet. Kanzleimonitor gilt als besonders aussagekräftige Marktstudie, da sie ausschließlich auf persönlichen Empfehlungen von Unternehmensjuristen basiert.

Dr. Helbing verfügt über langjährige Beratungserfahrung im Datenschutz- und IT-Recht und berät Mandanten unterschiedlichster Größen, vom Startup über wachstumsstarke SaaS-Unternehmen und Unicorns bis hin zu internationalen Konzernen.

Sein beruflicher Hintergrund umfasst das gesamte Spektrum der Praxis im IT- und Technologierecht. Er begann seine Laufbahn in einer internationalen Großkanzlei, sammelte anschließend Inhouse-Erfahrung in einem DAX-Unternehmen und ist selbst Unternehmer und Gründer mehrerer digitaler Projekte. Darüber hinaus verfügt er über praktische Programmiererfahrung, wodurch er technische Systeme, Softwarearchitekturen und digitale Geschäftsmodelle nicht nur juristisch, sondern auch aus technischer Perspektive versteht.

Zu seinen Mandanten zählen seit vielen Jahren unter anderem Technologieunternehmen und SaaS-Anbieter, führende deutsche Forschungseinrichtungen sowie eine systemrelevante deutsche Großbank. Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen DSGVO-Compliance, Datenökonomie, SaaS, KI-Regulierung und IT-Vertragsrecht.

Mehr über Dr. Helbing: www.thomashelbing.com

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