Google Maps und Datenschutz – Was in die Datenschutzerklärung gehört
Kompakte Anleitung zu Google Maps: verarbeitete Daten, Zwecke, Rechtsgrundlagen (DSGVO), Drittanbieter-Inhalte und was Webseitenbetreiber dokumentieren müssen.
Google Maps und Datenschutz – Was Webseitenbetreiber wissen müssen
Bindet ein Webseitenbetreiber Google Maps über iFrame oder API ein, verarbeitet er Klickpfade, Webserver-Protokolldaten und grobe Standortdaten zum Zweck der Bereitstellung von Kartenfunktionalität auf Basis von Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 TDDDG). Google Maps ist ein Kartendienst von Google, der interaktive Karten, Navigationsanweisungen und Ortsinformationen bereitstellt.
A. Zweck und Funktionsweise von Google Maps
Google Maps ist ein kartographischer Dienst von Google Ireland Limited, der es Webseitenbetreibern ermöglicht, interaktive Karten auf ihre Websites einzubinden – etwa um ein Büro, ein Geschäft, ein Restaurant oder einen Veranstaltungsort zu lokalisieren und zu zeigen. Nutzer können auf der eingebundenen Karte zoomen, die Ansicht ändern, Routen planen und Ortsdetails abrufen.
Integrationsfunktion: Google Maps wird typischerweise über ein HTML-<iframe>-Element oder über die Google Maps API eingebunden. Der iFrame lädt einen Google-Server und bindet die Kartendarstellung direkt ein. Bei der API wird JavaScript-Code verwendet, um Karten dynamisch zu laden. In beiden Fällen wird beim Laden der Seite eine Verbindung zu Google-Servern hergestellt, Cookies werden gesetzt (insbesondere das NID-Cookie von Google) und die IP-Adresse sowie Browser-Information werden an Google übermittelt.
B. Pflichtangaben in der Datenschutzerklärung zu Google Maps
Die DSGVO verlangt für den Einsatz von Google Maps folgende Pflichtangaben in der Datenschutzerklärung: Zwecke der Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO), Rechtsgrundlagen (Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO), bei berechtigten Interessen zusätzlich die konkret verfolgten Interessen (Art. 13 Abs. 1 lit. d DSGVO), Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO), Drittlandtransfers und deren Grundlagen (Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO) sowie Speicherdauer oder deren Kriterien (Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO).
Es ist nicht erforderlich, Google Maps in der Datenschutzerklärung als eigenen Textbaustein zu behandeln. Die in der Praxis weit verbreitete Praxis, für jedes Tool einen gesonderten Abschnitt vorzusehen, macht Datenschutzerklärungen lang, unübersichtlich und schwer pflegbar – und widerspricht dem Transparenzgebot des Art. 12 Abs. 1 DSGVO. Sachgerechter ist ein themenorientierter Ansatz, der externe Inhalte (Karten, Videos, Social Media) übergreifend erklärt und Google Ireland Limited als Empfänger im Anhang nennt.
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Statt eines unleserlichen Textbausteins pro Tool: ein themenorientierter, hybrider Ansatz mit übersichtlicher Empfängerliste — wartbar, transparent, DSGVO-konform.
- Kein Abo, keine versteckten Kosten
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- Von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht, kuratiert
Der Generator ist ein Angebot der matterius GmbH. matterius ist keine Anwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsberatung.
C. Anbieter von Google Maps: Google Ireland Limited
Anbieter: Google Ireland Limited (Verantwortlicher für EU-Nutzer)
Vollständige Anschrift: Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Sitzland: Europäischer Wirtschaftsraum (EWR), Irland
Nach Angaben des Anbieters agiert Google Ireland Limited als Verantwortlicher gemäß Art. 4 Abs. 7 DSGVO für die Datenverarbeitung durch Google Maps. Die tatsächliche Datenverarbeitung erfolgt durch Google LLC (Mountain View, Kalifornien, USA) und deren Subprozessoren.
Data Privacy Framework (DPF): Google LLC ist nach Angaben des Anbieters unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert. Überprüfung unter: https://www.dataprivacyframework.gov/participant/5780
Datenschutzerklärung des Anbieters: https://policies.google.com/privacy
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA): Für Google Maps ist vom Betreiber zu verifizieren, ob ein DPA erforderlich und verfügbar ist.
D. Datenverarbeitung durch Google Maps – Ablauf
Erhebung
Beim Laden einer Seite mit Google Maps (iFrame oder API) wird eine Verbindung zu Google-Servern aufgebaut. Das System erfasst: IP-Adresse des Nutzers, Browser-Information (User-Agent), Betriebssystem, Gerätetyp, Timestamp, Referrer-Seite, sowie Navigations- und Interaktionsdaten (Zoomen, Schwenken, Suche, Klick auf POIs). Zusätzlich setzt Google Maps Cookies, insbesondere das NID-Cookie.
Speicherung
Die erfassten Daten werden an Google-Server (Google LLC in den USA) übermittelt und dort gespeichert. Google anonymisiert nach Angaben des Anbieters bestimmte Informationen in Server-Logs nach einigen Monaten durch Kürzung von IP-Adressen und Cookie-Informationen.
Nutzung
Der Webseitenbetreiber nutzt Google Maps zur Bereitstellung von Kartenfunktionalität und Ortsinformation. Google LLC nutzt die erfassten Daten nach Angaben des Anbieters zur Verbesserung des Google Maps-Dienstes, für Ortsdaten-Verifikation und für Verkehrsanalysen. Die Daten können über Google-Accounts (wenn Nutzer eingeloggt sind) mit anderen Diensten verknüpft werden.
Weitergabe
Google Maps arbeitet mit Subprozessoren (Google Cloud Services, Google-Partner für Kartendaten). Informationen zu Subprozessoren veröffentlicht Google auf seiner Website.
Löschung
Der Webseitenbetreiber hat keine Kontrolle über die Löschung von Daten, die Google erfasst. Nutzer können über ihre Google-Konten bestimmte Aktivitätsdaten löschen und Tracking-Einstellungen anpassen.
E. Erhobene Daten beim Einsatz von Google Maps
Google Maps erfasst beim Laden und bei der Nutzung die IP-Adresse des Nutzers, Browser- und Geräte-Informationen, Interaktionsdaten (Zoomen, Schwenken, Suchvorgänge auf der Karte, Klicks auf Punkte von Interesse), sowie Cookies für Nutzer-Tracking. Wenn Nutzer in ihr Google-Konto eingeloggt sind, werden diese Aktivitäten mit dem Konto verknüpft.
Diese Daten lassen sich in folgende standardisierte Datenarten-Klassen einordnen:
- Webserver-Protokolldaten: IP-Adresse, Datum/Uhrzeit/Zeitzone, User-Agent (Browser, Betriebssystem), Referrer-Seite, Statuscode
- Klickpfade: Seite, auf der die Karte aufgerufen wird, Interaktionen mit der Karte (Zoomen, Suchvorgänge, Klicks auf Ortsmarker)
- Endgeräte-Daten: Gerätetyp, Betriebssystem, Bildschirmauflösung, Ausrichtung
- Browserinformationen: Browsername, Browserversion, Sprache
- Grobe Standortdaten: Aus der IP-Adresse ermittelter grober Standort
- Nutzerprofile: Google-Konto-Daten (wenn eingeloggt), Such- und Navigationsverlauf
F. Nutzungszwecke beim Einsatz von Google Maps
Der Webseitenbetreiber nutzt Google Maps primär zur Bereitstellung von Kartenfunktionalität und Ortsinformation (z. B. zur Anzeige des Bürostandorts, eines Geschäfts oder einer Veranstaltung). Google LLC nutzt die gesammelten Daten nach Angaben des Anbieters zur Verbesserung des Maps-Services und zur Verfolgung von Verkehrsmustern.
Die Zwecke lassen sich wie folgt einordnen:
- Funktionsbereitstellung: Darstellung von interaktiven Karten, Navigationsanweisungen, Ortsinformationen, Verkehrsinformationen
- Sicherheit und Missbrauchsschutz: Erkennung von Bots und nicht-autorisierten Zugriffen auf die Maps API
- Allgemeine Produktverbesserung: Nicht-individuell erfolgende Optimierung von Kartendaten, Verbesserung der Verkehrsinformationen
- Nutzerprofil-Erstellung: Erstellung von Interessens-Profilen auf Basis von Such- und Navigationsverlauf (durch Google, wenn Nutzer eingeloggt)
- Nutzerindividuelles Marketing: Personalisierte Werbung auf Basis von Orts- und Verhaltens-Daten (durch Google als eigenständigen Verantwortlichen)
G. Rechtsgrundlagen für Google Maps
Google Maps ist ein Drittanbieter-Inhalte-Dienst, bei dem externe Server (Google) in die Website eingebunden werden. Kommt typischerweise in Betracht:
Primäre Rechtsgrundlage: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 TDDDG)
Da Google Maps beim Laden der Seite Cookies setzt und Daten an Google-Server überträgt, kommt als Rechtsgrundlage regelmäßig eine Einwilligung des Nutzers vor dem Laden in Betracht. Die Einwilligung wird typischerweise über ein Cookie-Consent-System eingeholt.
Eine praktische Umsetzung ist das Zwei-Klick-System: Zunächst wird ein Platzhalter/Teaser angezeigt. Der Nutzer muss aktiv klicken, um die Karte zu laden. Dies gilt als Einwilligung zur Datenverarbeitung.
Die konkrete Rechtsgrundlage ist im Einzelfall durch den Webseitenbetreiber zu prüfen.
H. Besonderheiten und Hinweise zu Google Maps
- NID-Cookie: Google setzt das NID-Cookie für Nutzungsverfolgung. Dies kommt als Tracking-Cookie in Betracht, das Einwilligung erfordern kann.
- Data Privacy Framework (DPF): Google LLC ist nach Angaben des Anbieters DPF-zertifiziert. Überprüfung unter: https://www.dataprivacyframework.gov/participant/5780
- Zwei-Klick-Lösung: Eine datenschutzfreundliche Methode: Zunächst wird ein Teaser/Platzhalter angezeigt. Der Nutzer muss aktiv klicken, um die Karte zu laden. Dies ermöglicht die Einholung einer Einwilligung vor der Datenübertragung.
- Alternativen: OpenStreetMap ist eine quelloffene Kartenlösung. Für reine Anzeige eines Standorts kann auch ein statisches Kartenbild ohne Drittanbieter-Anfragen verwendet werden.
- Auftragsverarbeitung: Vom Betreiber zu verifizieren, ob ein DPA mit Google abzuschließen ist.
I. FAQ zu Google Maps
J. Fazit und Empfehlung zu Google Maps
Google Maps ist ein verbreitetes Tool zur Anzeige von Standorten auf Websites. Da beim Laden der Karte Cookies gesetzt und Daten an Google-Server übertragen werden, kommt als Rechtsgrundlage typischerweise eine Einwilligung in Betracht. Die Daten werden nach Angaben des Anbieters unter DPF-Zertifizierung in die USA übermittelt.
Es ist wenig sinnvoll, für Google Maps einen eigenen Textbaustein in die Datenschutzerklärung aufzunehmen. Das macht die Datenschutzerklärung lang, unübersichtlich und schwer pflegbar – und widerspricht dem Transparenzgebot des Art. 12 Abs. 1 DSGVO. Sachgerechter ist ein themenorientierter Ansatz, der externe Inhalte übergreifend beschreibt und Google Ireland Limited im Empfänger-Anhang nennt. Genau das ist die Methodik des matterius-Generators.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zu Google Maps und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Stand: 2026-04-22. Die Darstellung beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen von Google, Angaben des Anbieters und aktuellen DSGVO- und TDDDG-Auslegungen. Einzelne Fakten sollten vom Betreiber vor Einsatz aktuell verifiziert werden.
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- Von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht, kuratiert
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Autorenschaft

Dieser Wissensbeitrag wird von der matterius GmbH bereitgestellt. matterius ist keine Kanzlei und erbringt keine Rechtsberatung.
matterius wird inhaltlich begleitet von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht in München.
Dr. Helbing wird seit 2020 durchgehend bis heute (2026) vom Handelsblatt als einer der „Deutschlands besten Anwälte" im Bereich IT-Recht und Datenschutzrecht ausgezeichnet.
Laut Kanzleimonitor.de (Ausgaben 2024–2026) zählt er zu den führenden Anwälten für Datenschutz und IT-Recht und ist unter den Top-100 Anwälten in Deutschland gelistet. Kanzleimonitor gilt als besonders aussagekräftige Marktstudie, da sie ausschließlich auf persönlichen Empfehlungen von Unternehmensjuristen basiert.
Dr. Helbing verfügt über langjährige Beratungserfahrung im Datenschutz- und IT-Recht und berät Mandanten unterschiedlichster Größen, vom Startup über wachstumsstarke SaaS-Unternehmen und Unicorns bis hin zu internationalen Konzernen.
Sein beruflicher Hintergrund umfasst das gesamte Spektrum der Praxis im IT- und Technologierecht. Er begann seine Laufbahn in einer internationalen Großkanzlei, sammelte anschließend Inhouse-Erfahrung in einem DAX-Unternehmen und ist selbst Unternehmer und Gründer mehrerer digitaler Projekte. Darüber hinaus verfügt er über praktische Programmiererfahrung, wodurch er technische Systeme, Softwarearchitekturen und digitale Geschäftsmodelle nicht nur juristisch, sondern auch aus technischer Perspektive versteht.
Zu seinen Mandanten zählen seit vielen Jahren unter anderem Technologieunternehmen und SaaS-Anbieter, führende deutsche Forschungseinrichtungen sowie eine systemrelevante deutsche Großbank. Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen DSGVO-Compliance, Datenökonomie, SaaS, KI-Regulierung und IT-Vertragsrecht.
Mehr über Dr. Helbing: www.thomashelbing.com
Google Analytics (GA4) und Datenschutz – Was in die Datenschutzerklärung gehört
Google Analytics GA4: verarbeitete Daten, Rechtsgrundlagen (DSGVO), AVV und was Webseitenbetreiber in ihre Datenschutzerklärung aufnehmen müssen.
Google reCAPTCHA und Datenschutz – Was in die Datenschutzerklärung gehört
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