Hotjar und Datenschutz – Was in die Datenschutzerklärung gehört
Kompakte Anleitung zu Hotjar: verarbeitete Daten, Zwecke, Rechtsgrundlagen (DSGVO) und was Webseitenbetreiber in ihre Datenschutzerklärung aufnehmen müssen.
Hotjar und Datenschutz – Was Webseitenbetreiber wissen müssen
Setzt ein Webseitenbetreiber Hotjar ein, verarbeitet er Nutzungsdaten (Klickpfade, Scrollbewegungen, Session Recordings, Heatmaps) zum Zweck der Webseitenoptimierung und Nutzerverhaltenserkennung auf Basis von Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Hotjar speichert diese Daten auf Servern in der Europäischen Union (Irland) und fungiert als Auftragsverarbeiter. Diese Anleitung erklärt, welche Informationen in die Datenschutzerklärung gehören und welche Besonderheiten bei Hotjar zu beachten sind.
A. Zweck und Funktionsweise von Hotjar
Hotjar ist ein Web-Analyse- und Feedback-Tool, das Webseitenbetreibern hilft, das Verhalten von Nutzern zu verstehen. Das Tool wird über ein JavaScript-Snippet direkt in den HTML-Quellcode der Website eingebettet (Tracking-Pixel / Code-Snippet). Hotjar erfasst dabei folgende Funktionalitäten:
- Heatmaps: Visualisierung, wo Nutzer klicken, scrollen und bewegen sich
- Session Recordings: Aufzeichnung von Nutzer-Sitzungen (optional mit Einschränkungen für sensible Daten)
- Umfragen und Feedback-Tools: Direkte Kommunikation mit Nutzern
- Form-Analyse: Erfassung von Formularinteraktionen
Die Datenspeicherung erfolgt auf Amazon Web Services Infrastruktur in Irland (EU-Rechenzentrum). Das Tracking wird erst aktiviert, nachdem der Nutzer der Nutzung von Hotjar ausdrücklich zugestimmt hat (Einwilligungserfordernis).
B. Pflichtangaben in der Datenschutzerklärung zu Hotjar
Nach der DSGVO muss ein Webseitenbetreiber in seiner Datenschutzerklärung transparent offenlegen, welche Daten er verarbeitet, zu welchen Zwecken (Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO) und auf welcher Rechtsgrundlage (Art. 13 Abs. 1 lit. d DSGVO). Bei Hotjar sind die folgenden Angaben erforderlich:
- Zwecke: Analyse des Nutzerverhaltens, Verbesserung der Website-Funktionalität und Nutzererfahrung, Erkennung von Usability-Problemen
- Rechtsgrundlage: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 25 Abs. 1 TDDDG), da Hotjar nicht zur Erbringung einer Kernfunktion der Website erforderlich ist
- Empfänger/Kategorien: Hotjar Limited (Malta), ggf. Subprozessoren
- Drittlandtransfers: Nicht erforderlich, da Speicherung in der EU (Irland)
- Speicherdauer: Nach Angaben von Hotjar: 365 Tage (Standard), konfigurierbar
- Datenkategorien: Siehe Abschnitt E (Endgeräte-Daten, Klickpfade, Interaktionsdaten etc.)
Wichtiger Hinweis: Toolspezifische Textbausteine, die exakt der Hotjar-Dokumentation folgen, widersprechen Art. 12 Abs. 1 DSGVO (klare und verständliche Sprache). Ein themenorientierter Ansatz (z.B. „Analytics-Tools") ist datenschutzfreundlicher und übersichtlicher für Nutzer. Der matterius-Generator unterstützt Sie dabei, solche integrierten Formulierungen zu erstellen.
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Der Generator ist ein Angebot der matterius GmbH. matterius ist keine Anwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsberatung.
C. Anbieter von Hotjar: Hotjar Limited
Juristischer Name: Hotjar Limited
Anschrift: 3 Lyons Range, 20 Bisazza Street, Sliema SLM 1640, Malta
Sitzland: Malta (Europäische Union)
DPF-Status: Nicht erforderlich (EU-Unternehmen, nicht US-basiert)
Datenschutzerklärung: https://www.hotjar.com/legal/policies/privacy/de/
AVV/DPA: Data Processing Agreement abrufbar unter https://www.hotjar.com/de/legal/support/dpa/ – wurde mit deutschem und maltesischem Recht aktualisiert
Opt-Out: https://www.hotjar.com/legal/compliance/opt-out
Bei Fragen zum Datenschutz kann Hotjar unter legal@hotjar.com kontaktiert werden.
D. Datenverarbeitung durch Hotjar – Ablauf
Erhebung
Das Hotjar-Snippet wird beim Seitenaufruf ausgelöst. Sofort nach dem Laden der Website sendet Hotjar eine Anfrage an die Hotjar-Server. Ist der Nutzer noch nicht angemeldet oder hat keine Einwilligung gegeben, wird die Nutzerdaten nicht erfasst. Nach Einwilligung (z.B. über Cookie-Banner) werden dann bei jedem Seitenaufruf Klicks, Scrollbewegungen, Mauszeigerposition, Formulareingaben und Geräte-Metadaten erfasst.
Speicherung
Die erfassten Daten werden verschlüsselt und auf Amazon Web Services Servern in Irland (EU-Rechenzentrum) gespeichert. Hotjar speichert Daten standardmäßig für 365 Tage, danach erfolgt automatische Löschung. Session Recordings werden getrennt von anderen Metriken gespeichert und können per Konfiguration auf kürzere Speicherfristen begrenzt werden.
Nutzung
Hotjar nutzt die Daten, um Heatmaps zu generieren, Session Recordings anzuzeigen, Umfrage-Ergebnisse zu aggregieren und Trend-Berichte zu erstellen. Die Plattform erlaubt es dem Webseitenbetreiber, spezifische Sessions anzuschauen, Nutzer-Segmente zu bilden und A/B-Tests durchzuführen. Hotjar kann dabei auch automatische Analysen durchführen, um Bottlenecks zu erkennen.
Weitergabe
Hotjar teilt Daten mit Subprozessoren, die für die Erbringung des Services erforderlich sind (z.B. Cloud-Anbieter, Analyse-Services). Mit allen Subprozessoren hat Hotjar Data Processing Agreements und ggf. Standard Contractual Clauses vereinbart. Eine aktuelle Liste der Subprozessoren ist auf der Hotjar-Website einsehbar.
Löschung
Nach Ablauf der konfigurierten Speicherfrist (Standard: 365 Tage) werden die Daten automatisch vom System gelöscht. Nutzer können ihren Opt-Out setzen und damit verhindern, dass künftige Daten erfasst werden. Der Webseitenbetreiber kann auch manuell Daten oder ganze Sessions löschen.
E. Erhobene Daten beim Einsatz von Hotjar
Hotjar erfasst verschiedene Kategorien von Nutzungsdaten, um ein vollständiges Bild des Nutzerverhaltens zu zeichnen. Die verarbeiteten Daten werden von Hotjar nach dem Standard-Datenschutzmodell der deutschen Datenschutzbehörden klassifiziert. Diese Daten lassen sich in folgende standardisierte Datenarten-Klassen einordnen:
- Webserver-Protokolldaten: IP-Adresse, Datum/Uhrzeit/Zeitzone, URL, Referrer, Browser/OS/Gerät, technische Metadaten
- Klickpfade: Besuchte Seiten inkl. Referrer, angeklickte Links/Schaltflächen mit Datum/Uhrzeit
- Endgeräte-Daten: Gerätetyp, Betriebssystem, Bildschirmauflösung/-größe, Ausrichtung, Touch-Unterstützung
- Browserinformationen: Browsername, Browserversion, installierte Erweiterungen
- Interaktionsdaten: Scrollbewegungen, Mausbewegungen, Tastendrücke, Mauszeigerposition, Touch-Bewegungen, Klicks
- Technische Telemetriedaten: Fehlermeldungen, Ladezeiten, Datenvolumen
Bei Session Recordings können auch Text-Eingaben, hochgeladene Dateien und Formularinhalte erfasst werden. Hotjar bietet jedoch Masking-Funktionen, um sensible Felder (z.B. Passwörter, Kreditkartendaten) automatisch zu redaktionieren.
F. Nutzungszwecke beim Einsatz von Hotjar
Hotjar verarbeitet Daten zu mehreren Zwecken, die vom Webseitenbetreiber klar in der Datenschutzerklärung dargelegt sein sollten. Diese Daten lassen sich in folgende Zweck-Klassen einordnen:
- Funktionsbereitstellung: Fehlerkennung/-behebung, Performance-Monitoring, Darstellung von Analytics-Dashboards
- Allgemeine Produktverbesserung: Optimierung auf Basis häufig aufgerufener Inhalte, Identifikation von Usability-Problemen
- Nutzerprofile-Erstellung: Ermittlung von Nutzer-Segmenten (z.B. "Abbrecher", "Power-User"), Verhalten-Cluster
- Nutzerindividuelle Produktverbesserung: A/B-Tests, Heatmap-Analyse, personalisierte Optimierung von Seiten-Elementen
- Kommunikation: Feedback-Formulare, Umfragen, direkte Fragen an Nutzer
G. Rechtsgrundlagen für Hotjar
Die Rechtsgrundlage für die Nutzung von Hotjar ist in der Regel die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), da Hotjar nicht zur Erbringung einer Kernfunktion der Website erforderlich ist. Die Einwilligung muss nach § 25 Abs. 1 TDDDG (Telemediengesetz) eingeholt werden, bevor das Hotjar-Snippet aktiviert wird.
Ein themenscharfer Prüfungspunkt: Könnte ein berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) bestehen, z.B. wenn die Webseitenoptimierung ein echtes Geschäftsinteresse darstellt und die Einwilligung abgelehnt wird? Im Einzelfall zu prüfen – die Balancierung zwischen Nutzer-Interessen und Unternehmensinteressen ist oft nicht eindeutig. Einwilligung ist aber der sicherere Weg und ist gesetzlich vorgesehen.
H. Besonderheiten und Hinweise zu Hotjar
- Opt-Out: Nutzer können sich gegen Hotjar-Tracking abmelden unter https://www.hotjar.com/legal/compliance/opt-out. Diese Information sollte in der Datenschutzerklärung verlinkt sein.
- Session Recordings und Sensibilität: Die Aufzeichnung von Nutzer-Sitzungen kann (insbesondere wenn Audio/Video enthalten ist) unter den Schutzbereich von § 4 Abs. 25 TMG fallen. Empfehlung: Sensitive Daten explizit masken und in der Datenschutzerklärung offenlegen.
- Standard Contractual Clauses: Obwohl Hotjar in der EU angesiedelt ist, hat das Unternehmen für Subprozessoren Standard Contractual Clauses vereinbart.
- AVV/DPA verfügbar: Das Data Processing Agreement ist unter https://www.hotjar.com/de/legal/support/dpa/ abrufbar und sollte unterzeichnet sein.
- Konfiguration: Der Webseitenbetreiber sollte in den Hotjar-Einstellungen die Speicherdauer, Masking-Regeln und die Liste der erfassten Daten überprüfen und dokumentieren.
I. FAQ zu Hotjar
J. Fazit und Empfehlung zu Hotjar
Hotjar ist ein beliebtes Analytics-Tool mit EU-Datenspeicherung und guter Dokumentation. Für die DSGVO-konforme Nutzung sind folgende Punkte essentiell: (1) Einwilligung vor Aktivierung, (2) transparente Offenlegung in der Datenschutzerklärung, (3) unterzeichnetes Data Processing Agreement, (4) regelmäßige Überprüfung der Speicherdauer und Masking-Regeln.
Problematisch: Toolspezifische Textbausteine, die exakt aus der Hotjar-Dokumentation kopiert sind. Sie sind oft zu technisch, zu lang und nicht benutzerfreundlich (Art. 12 Abs. 1 DSGVO). Besser ist ein themenorientierter Ansatz, der Hotjar in den Kontext anderer Analytics-Tools einordnet und klare, allgemeinverständliche Sprache nutzt. Diese Information beruht auf Anbieterangaben und öffentlich zugänglichen Quellen (Stand: 2026-04-22). Im Einzelfall kann rechtliche Beratung erforderlich sein.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zu Hotjar und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Stand: 2026-04-22.
Datenschutzerklärung in Minuten — pflegeleicht, ohne Abo.
Statt eines unleserlichen Textbausteins pro Tool: ein themenorientierter, hybrider Ansatz mit übersichtlicher Empfängerliste — wartbar, transparent, DSGVO-konform.
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- Von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht, kuratiert
Der Generator ist ein Angebot der matterius GmbH. matterius ist keine Anwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsberatung.
Autorenschaft

Dieser Wissensbeitrag wird von der matterius GmbH bereitgestellt. matterius ist keine Kanzlei und erbringt keine Rechtsberatung.
matterius wird inhaltlich begleitet von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht in München.
Dr. Helbing wird seit 2020 durchgehend bis heute (2026) vom Handelsblatt als einer der „Deutschlands besten Anwälte" im Bereich IT-Recht und Datenschutzrecht ausgezeichnet.
Laut Kanzleimonitor.de (Ausgaben 2024–2026) zählt er zu den führenden Anwälten für Datenschutz und IT-Recht und ist unter den Top-100 Anwälten in Deutschland gelistet. Kanzleimonitor gilt als besonders aussagekräftige Marktstudie, da sie ausschließlich auf persönlichen Empfehlungen von Unternehmensjuristen basiert.
Dr. Helbing verfügt über langjährige Beratungserfahrung im Datenschutz- und IT-Recht und berät Mandanten unterschiedlichster Größen, vom Startup über wachstumsstarke SaaS-Unternehmen und Unicorns bis hin zu internationalen Konzernen.
Sein beruflicher Hintergrund umfasst das gesamte Spektrum der Praxis im IT- und Technologierecht. Er begann seine Laufbahn in einer internationalen Großkanzlei, sammelte anschließend Inhouse-Erfahrung in einem DAX-Unternehmen und ist selbst Unternehmer und Gründer mehrerer digitaler Projekte. Darüber hinaus verfügt er über praktische Programmiererfahrung, wodurch er technische Systeme, Softwarearchitekturen und digitale Geschäftsmodelle nicht nur juristisch, sondern auch aus technischer Perspektive versteht.
Zu seinen Mandanten zählen seit vielen Jahren unter anderem Technologieunternehmen und SaaS-Anbieter, führende deutsche Forschungseinrichtungen sowie eine systemrelevante deutsche Großbank. Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen DSGVO-Compliance, Datenökonomie, SaaS, KI-Regulierung und IT-Vertragsrecht.
Mehr über Dr. Helbing: www.thomashelbing.com
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