Simple Analytics und Datenschutz – Was in die Datenschutzerklärung gehört
Kompakte Anleitung zu Simple Analytics: verarbeitete Daten, Zwecke, Rechtsgrundlagen (DSGVO) und was Webseitenbetreiber in ihre Datenschutzerklärung aufnehmen müssen.
Simple Analytics und Datenschutz – Was in die Datenschutzerklärung gehört
Das niederländische Analyse-Tool verzichtet komplett auf Cookies, IP-Adressen und Fingerprinting. Für Webseitenbetreiber reduziert sich der Dokumentationsaufwand erheblich, aber auch bei cookielosen Systemen sind transparente Datenschutzerklärungen rechtlich erforderlich.
A. Zweck und Funktionsweise von Simple Analytics
Simple Analytics ist ein datenschutzfreundliches Web-Analytics-Tool, das sich durch strikte Datensparsamkeit auszeichnet. Anders als Google Analytics oder Matomo benötigt es keine Cookies auf dem Endgerät des Nutzers und erhebt keine IP-Adressen oder persistenten Identifikatoren.
Die Integration erfolgt durch ein kleines JavaScript-Snippet, das in den <head>-Bereich oder vor das schließende </body>-Tag der Website eingefügt wird. Das Skript erfasst automatisch Zugriffsdaten und sendet diese an die Server von Simple Analytics, ohne dabei personenbezogene Daten zu speichern oder zu verarbeiten.
Das Geschäftsmodell basiert auf dem Gedanken: Wer keine persönlichen Daten speichert, braucht keine Einwilligung und generiert keine Compliance-Risiken.
B. Pflichtangaben der Datenschutzerklärung bei Einsatz von Simple Analytics
Nach Art. 13, 14 DSGVO müssen Webseitenbetreiber ihre Besucher transparent über jede Datenverarbeitung informieren – auch wenn diese nicht zu personenbezogenen Daten führt. Die klassische Praxis, für jedes Analytics-Tool einen separaten Absatz zu schreiben, ist rechtlich nicht ideal.
Themenorientierter Ansatz: Statt „Google Analytics vs. Plausible vs. Simple Analytics" ist es transparenter, Datenverarbeitungen nach Kategorien zu ordnen:
- Website-Verbesserung und Nutzer-Analyse
- Server-Logs und Sicherheit
- Conversion-Tracking und Events
Simple Analytics lässt sich unter „Website-Verbesserung" darstellen, mit dem Zusatz: „Wir nutzen Simple Analytics, ein datenschutzkonformes Analyse-Tool ohne Cookies. Es erhebt keine IP-Adressen, kein Fingerprinting und keine persistenten IDs."
Minimum-Anforderung: Nennen Sie den Tool-Namen und erwähnen Sie, dass Sie EU-Hosting, Cookie-Freiheit und fehlende Einwilligungspflicht kommunizieren.
Datenschutzerklärung in Minuten — pflegeleicht, ohne Abo.
Statt eines unleserlichen Textbausteins pro Tool: ein themenorientierter, hybrider Ansatz mit übersichtlicher Empfängerliste — wartbar, transparent, DSGVO-konform.
- Kein Abo, keine versteckten Kosten
- Pflegeleicht durch Themenstruktur statt Tool-Bausteinen
- Von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht, kuratiert
Der Generator ist ein Angebot der matterius GmbH. matterius ist keine Anwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsberatung.
C. Anbieter von Simple Analytics
Juristischer Name: Simple Analytics B.V.
Sitzland: Niederlande (EU)
Gründungsort: Bussum, Niederlande
Handelsregister-Nummer: 60978856 (Dutch Chamber of Commerce)
Privacy Policy: https://www.simpleanalytics.com/privacy
Dokumentation & Compliance: https://docs.simpleanalytics.com/compliance
Hosting-Region: Die Server und Infrastruktur sind in den Niederlanden und anderen EU-Ländern gehostet. Simple Analytics nutzt nur europäische Hosting-Provider und garantiert, dass Besucherdaten nicht außerhalb der EU weitergeleitet werden.
Rechtsform: Simple Analytics ist eine niederländische Kapitalgesellschaft (B.V. = Besloten Vennootschap), was der GmbH in Deutschland entspricht.
D. Datenverarbeitung – Ablauf in Schritten
Erhebung: Das JS-Snippet erfasst automatisch Zugriffsdaten (Referrer, User-Agent, UTM-Parameter, Zeitzone) beim Laden einer Seite oder Auslösen eines Events.
Speicherung (EU): Alle erfassten Daten werden auf Servern in der Europäischen Union (Niederlande/Island) gehostet und gespeichert.
Nutzung: Die Daten werden aggregiert und anonymisiert dargestellt. Sie können im Dashboard von Simple Analytics einsehen, welche Seiten wie oft aufgerufen wurden.
Weitergabe: Simple Analytics gibt aggregierte, nicht-personenbezogene Daten an Sie weiter. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht; Simple Analytics ist Auftragsverarbeiter.
Löschung: Daten werden nach dem in der Datenschutzerklärung von Simple Analytics festgelegten Zeitraum automatisch gelöscht (üblicherweise nach 12 Monaten).
E. Von Simple Analytics erhobene Daten
Simple Analytics erhebt keine personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO. Stattdessen sammelt das Tool folgende nicht-identifizierbare Informationen:
Daten-Kategorien:
- Webserver-Protokolldaten: Zeitstempel, HTTP-Status-Code, angeforderte Seite (URL), Seitentitel.
- Referrer-Daten: Die Quelle der Seitenaufrufe (direkt, Suchmaschine, externe Website).
- UTM-Parameter: Marketingkampagnen-Daten in der URL (utm_source, utm_campaign, utm_medium).
- Endgeräte-Daten: Device-Typ (Desktop, Tablet, Mobil), Betriebssystem (anonymisiert).
- Browserinformationen: Browser-Typ (Chrome, Firefox, Safari – ohne Versionsnummer-Tracking).
- Grobe Standortdaten: Land und grobe Stadt (Zeitzone als Proxy, keine genaue Geolokalisierung).
- Conversion-Ereignisse: Bei Bedarf: Custom-Events, Klicks, Formulare-Absendungen (sofern keine PII mitgesendet werden).
Besonderheit: Weder IP-Adressen noch Cookies werden erfasst oder gespeichert. Es gibt keine persistenten User-IDs und kein Fingerprinting. Jeder Seitenaufruf ist eine eigenständige Transaktion ohne Bezug zu früheren Besuchen desselben Nutzers.
F. Nutzungszwecke
Simple Analytics wird für folgende Zwecke eingesetzt:
Allgemeine Produktverbesserung:
- Verständnis der Besucherströme und Nutzungsmuster
- Optimierung der Website-Struktur und Benutzerführung
- Identifikation von Performance-Problemen
- Geschäftssteuerung und strategische Planung
Ausdrücklich ausgeschlossen:
- Keine individuelle Nutzer-Verfolgung über Geräte hinweg
- Kein Profiling oder Erstellung von Nutzerprofilen
- Kein Einsatz für personalisierte Werbung oder Remarketing
- Kein Verkauf oder Sharing von Daten an Dritte für Marketing-Zwecke
G. Rechtsgrundlagen für Simple Analytics
Die rechtliche Zulässigkeit von Simple Analytics wird oft falsch eingeordnet. Hier die praktische Analyse:
1. § 25 Abs. 1 TDDDG (ehemals ePrivacy-Richtlinie):
Der Rechtssatz „Speichern auf dem Endgerät erfordert Einwilligung" greift nicht bei Simple Analytics, weil keine Cookies gespeichert werden. Vorsicht: Einige Analytics-Anbieter nennen sich „cookieless", nutzen aber Fingerprinting (IP + Datum gehashed). Simple Analytics verzichtet explizit auf diese Methoden.
Ergebnis: § 25 Abs. 1 TDDDG ist nicht einschlägig. Sie benötigen keine Einwilligung für die Verwendung von Simple Analytics.
2. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse):
Das rechtskonforme Argument: Als Webseitenbetreiber haben Sie ein berechtigtes Interesse an:
- Verbesserung der Website-Funktion
- Geschäftssteuerung und Optimierung
- Sicherheit und Betriebseffizienz
Jedoch: Dieses Interesse ist kontrovers und muss im Einzelfall durch eine Abwägung mit Nutzer-Rechten gerechtfertigt werden. Für öffentliche/kommerzielle Websites wird dies regelmäßig anerkannt, für Privatseiten eher nicht.
3. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) – der sichere Weg:
Obwohl technisch nicht erforderlich (kein Endgerät-Speicher), empfehlen wir:
- Transparenzbanner oder Hinweis in der Datenschutzerklärung
- Explizite Einwilligung in den Nutzungsbedingungen oder Cookie-Banner (auch ohne technische Notwendigkeit)
Dies reduziert rechtliche Risiken und zeigt gegenüber Aufsichtsbehörden Compliance-Bewusstsein.
Fazit: Simple Analytics ist ohne Einwilligung zulässig (kein Endgerät-Speicher), aber ein expliziter Hinweis in der Datenschutzerklärung ist rechtlich erforderlich.
H. Besonderheiten und Hinweise
- ✓ Keine Cookies: Simple Analytics nutzt keine First-Party- oder Third-Party-Cookies.
- ✓ Keine persistenten IDs: Keine User-IDs, keine Fingerprinting-Hashes (auch nicht gehashed).
- ✓ Keine IP-Adressen: IP-Adressen werden nicht erhoben oder gespeichert.
- ✓ EU-Hosting: Server in Niederlande/Island, garantierte EU-Datenlokalisierung.
- ✓ DPA verfügbar: Simple Analytics stellt Data Processing Agreements (Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO) zur Verfügung.
- ✓ Rolle: Auftragsverarbeiter (AV): Simple Analytics handelt auf Ihre Anweisung hin; Sie bleiben Verantwortlicher.
- ✓ Dokumentation: GDPR- und UK-GDPR-Compliance wird dokumentiert; Compliance-Seite: https://docs.simpleanalytics.com/compliance
- ✓ Saubere Datenlöschung: Daten werden nach konfigurierbarem Zeitraum automatisch gelöscht.
I. FAQ
J. Fazit und CTA
Simple Analytics reduziert die Compliance-Komplexität erheblich. Weil keine personenbezogenen Daten erhoben werden, benötigen Sie keinen Cookie-Banner, keine Nutzer-Einwilligungen und keinen komplexen Auftragsverarbeitungsvertrag (obwohl formal empfohlen).
Wichtig: Auch bei Simple Analytics ist eine Datenschutzerklärung erforderlich. Sie müssen transparent mitteilen, dass Sie Analytics nutzen und zu welchem Zweck. Der Mindesttext sollte enthalten:
- Name des Tools: „Simple Analytics"
- Zweck: „Website-Optimierung und Analysen"
- Rechtsgrundlage: „Berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO" oder „Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO"
- Anbieter: „Simple Analytics B.V., Niederlande"
- Besonderheit: „Keine Cookies, keine IP-Adressen, EU-Hosting"
Disclaimer: Dieser Artikel ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Jede Website hat unterschiedliche rechtliche Anforderungen. Prüfen Sie Ihren konkreten Use-Case mit einem Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalt. Insbesondere die Rechtsgrundlage (Einwilligung vs. berechtigtes Interesse) erfordert eine Website-individuelle Abwägung.
Datenschutzerklärung in Minuten — pflegeleicht, ohne Abo.
Statt eines unleserlichen Textbausteins pro Tool: ein themenorientierter, hybrider Ansatz mit übersichtlicher Empfängerliste — wartbar, transparent, DSGVO-konform.
- Kein Abo, keine versteckten Kosten
- Pflegeleicht durch Themenstruktur statt Tool-Bausteinen
- Von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht, kuratiert
Der Generator ist ein Angebot der matterius GmbH. matterius ist keine Anwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsberatung.
K. Kurator
Autorenschaft

Dieser Wissensbeitrag wird von der matterius GmbH bereitgestellt. matterius ist keine Kanzlei und erbringt keine Rechtsberatung.
matterius wird inhaltlich begleitet von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht in München.
Dr. Helbing wird seit 2020 durchgehend bis heute (2026) vom Handelsblatt als einer der „Deutschlands besten Anwälte" im Bereich IT-Recht und Datenschutzrecht ausgezeichnet.
Laut Kanzleimonitor.de (Ausgaben 2024–2026) zählt er zu den führenden Anwälten für Datenschutz und IT-Recht und ist unter den Top-100 Anwälten in Deutschland gelistet. Kanzleimonitor gilt als besonders aussagekräftige Marktstudie, da sie ausschließlich auf persönlichen Empfehlungen von Unternehmensjuristen basiert.
Dr. Helbing verfügt über langjährige Beratungserfahrung im Datenschutz- und IT-Recht und berät Mandanten unterschiedlichster Größen, vom Startup über wachstumsstarke SaaS-Unternehmen und Unicorns bis hin zu internationalen Konzernen.
Sein beruflicher Hintergrund umfasst das gesamte Spektrum der Praxis im IT- und Technologierecht. Er begann seine Laufbahn in einer internationalen Großkanzlei, sammelte anschließend Inhouse-Erfahrung in einem DAX-Unternehmen und ist selbst Unternehmer und Gründer mehrerer digitaler Projekte. Darüber hinaus verfügt er über praktische Programmiererfahrung, wodurch er technische Systeme, Softwarearchitekturen und digitale Geschäftsmodelle nicht nur juristisch, sondern auch aus technischer Perspektive versteht.
Zu seinen Mandanten zählen seit vielen Jahren unter anderem Technologieunternehmen und SaaS-Anbieter, führende deutsche Forschungseinrichtungen sowie eine systemrelevante deutsche Großbank. Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen DSGVO-Compliance, Datenökonomie, SaaS, KI-Regulierung und IT-Vertragsrecht.
Mehr über Dr. Helbing: www.thomashelbing.com
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