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VG Wort Zählpixel und Datenschutz – Was in die Datenschutzerklärung gehört

VG Wort Zählpixel Datenschutz: METIS-Zählpixel, verarbeitete Daten, Rechtsgrundlagen und was Webseitenbetreiber zur VG-Wort-Zählmarke in die Datenschutzerklärung aufnehmen sollten.

Setzt ein Webseitenbetreiber das VG Wort Zählpixel ein, verarbeitet er Webserver-Protokolldaten und Klickpfad-Indikatoren zum Zweck der Erfassung urheberrechtlicher Vergütungsansprüche im METIS-Verfahren der VG Wort, regelmäßig auf Basis berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an Geschäftssteuerung und Rechtsausübung; angesichts der Einbindung von Drittserver-Pixeln wird in der Praxis vielfach eine Einwilligung empfohlen. Diese Seite zeigt, welche Daten das VG Wort Zählpixel erhebt, wofür Webseitenbetreiber sie nutzen und welche Pflichtangaben für das VG Wort Zählpixel in die Datenschutzerklärung der Webseite gehören.

A. Zweck und Funktionsweise des VG Wort Zählpixels

Das VG Wort Zählpixel ist ein 1×1-Pixel-Bild, das Autoren und Verlage in journalistische und literarische Texte auf Webseiten einbinden, um die Nutzung dieser Texte für die Ausschüttung urheberrechtlicher Vergütungen über das METIS-Verfahren der VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort, München) erfassen zu lassen. METIS steht für „Meldesystem für Texte auf Internetseiten". Erreicht ein Text eine Mindestanzahl an Zugriffen pro Jahr, kann der Berechtigte daraus Vergütungsansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) geltend machen.

Funktional ist das Zählpixel ein einzelnes Bild, das beim Aufruf einer Seite mit zählpflichtigem Text vom Server der VG Wort bzw. ihres technischen Dienstleisters geladen wird. Der Server registriert den Zugriff anhand der eindeutigen Pixel-ID. Die VG Wort gibt an, dabei eine standardisierte, anonymisierte Erfassung zu betreiben und nur die für die Zählung erforderlichen Datenpunkte auszuwerten. Diese Seite konzentriert sich auf die Integrations-Funktion, also die Einbindung des Zählpixels per <img>-Tag bzw. per JavaScript-Variante in die HTML-Seite des Webseitenbetreibers.

B. Pflichtangaben in der Datenschutzerklärung beim Einsatz des VG Wort Zählpixels

Die DSGVO verlangt für die Datenschutzerklärung neben allgemeinen Angaben zum Verantwortlichen, zu Betroffenenrechten und zur Aufsichtsbehörde in Bezug auf konkrete Tools wie das VG Wort Zählpixel eine Reihe spezifischer Pflichtangaben: die Zwecke der Verarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO), die Rechtsgrundlagen (Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO) und – bei einer Stützung auf berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) – die konkret verfolgten berechtigten Interessen (Art. 13 Abs. 1 lit. d DSGVO).

Hinzu kommen Angaben zu Empfängern oder Empfänger-Kategorien (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO), zur Übermittlung in unsichere Drittländer und der jeweiligen Rechtsgrundlage (Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO), zur Speicherdauer bzw. Festlegungskriterien (Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO) sowie – soweit Daten nicht direkt beim Betroffenen erhoben werden – zu den verarbeiteten Datenkategorien (Art. 14 Abs. 1 lit. d DSGVO). Die nachfolgenden Abschnitte schlüsseln diese Pflichtangaben für das VG Wort Zählpixel auf.

Es ist nicht erforderlich, jedes einzelne Tool – also auch nicht das VG Wort Zählpixel – in der Datenschutzerklärung mit eigenem Textbaustein und namentlicher Nennung aufzuführen. Der „Textbaustein-pro-Tool"-Ansatz erzeugt lange, von Kanzleien vorformulierte Texte, die sich wiederholen und die Datenschutzerklärung schwer pflegbar und für Nutzer kaum lesbar machen. Sachgerechter ist ein themenorientierter Ansatz, der Verarbeitungen übergreifend (Serverbetrieb, Newsletter, Tracking, Verkauf …) beschreibt und konkret eingesetzte Empfänger – darunter die VG Wort – im Anhang auflistet. Genau diese Methodik verfolgt der matterius-Generator.

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Der Generator ist ein Angebot der matterius GmbH. matterius ist keine Anwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsberatung.

C. Anbieter des VG Wort Zählpixels

Vertragspartner für deutsche Webseitenbetreiber bei der Einbindung des Zählpixels ist nach den öffentlich zugänglichen Angaben des Anbieters die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT), Untere Weidenstraße 5, 81543 München, Deutschland. Die VG Wort ist eine deutsche Verwertungsgesellschaft im Sinne des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG); sie agiert nach eigenen Angaben für METIS als eigenständig Verantwortliche für die Vergütungserfassung im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben. Eine Auftragsverarbeitung durch die VG Wort findet im Rahmen von METIS nach Anbieterangaben nicht statt; der Webseitenbetreiber bzw. der Berechtigte (Autor, Verlag) und die VG Wort handeln in der Regel jeweils als eigenständige Verantwortliche.

Die Datenschutzhinweise der VG Wort sind unter https://www.vgwort.de/datenschutz.html abrufbar; allgemeine Informationen zu METIS finden sich unter https://www.vgwort.de/. Sub-Auftragsverarbeiter werden nach öffentlichen Angaben für den technischen Betrieb der Pixel-Infrastruktur eingesetzt; der konkrete Stand ist im Einzelfall zu verifizieren.

D. Datenverarbeitung durch das VG Wort Zählpixel – Ablauf in Schritten

  1. Erhebung: Beim Aufruf einer Seite mit eingebundenem Zählpixel sendet der Browser des Besuchers eine HTTP-Anfrage an den Pixel-Server der VG Wort. Der Server erhält dabei die übliche Webserver-Protokollierung: IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, User-Agent, Referrer, sowie die im Pixel-URL kodierte Zählmarken-ID.
  2. Speicherung: Die VG Wort gibt an, die IP-Adresse anonymisiert bzw. nur kurzfristig zu verarbeiten und ausschließlich aggregierte Zählwerte je Zählmarke und Zeitraum zu speichern. Die genauen Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen der VG Wort.
  3. Nutzung: Aus den Zählwerten ermittelt die VG Wort, ob ein Text die Mindestzugriffszahlen erreicht hat, und ordnet die Zählmarke der Vergütungsabrechnung des Berechtigten zu.
  4. Weitergabe: Eine Weitergabe der Daten an Dritte außerhalb der für METIS notwendigen Infrastruktur findet nach Anbieterangaben nicht statt.
  5. Löschung: Anonymisierung bzw. Löschung erfolgen nach den Vorgaben der VG Wort und nach Ablauf der für die Vergütungsabrechnung erforderlichen Fristen.

E. Erhobene Daten beim VG Wort Zählpixel

Beim Aufruf des Zählpixels werden nach den öffentlich zugänglichen Angaben insbesondere IP-Adresse (nach Anbieterangaben anonymisiert verarbeitet), Datum und Uhrzeit des Aufrufs, User-Agent, Referrer, die Zählmarken-ID und ggf. eine pseudonyme Sitzungs-Kennung verarbeitet. Es werden nach Anbieterangaben in der HTTPS-Pixel-Variante regelmäßig keine Cookies eingesetzt; bei der JavaScript-Variante kann eine pseudonyme Browser-Kennung gesetzt werden.

Diese Daten lassen sich in folgende standardisierte Datenarten-Klassen einordnen:

  • Webserver-Protokolldaten: IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und Zeitzone der Anfrage, URL des angefragten Inhalts (Pixel-URL inklusive Zählmarken-ID), Referrer, Informationen zum verwendeten Browser, Betriebssystem und Gerät, technische Metadaten wie Statuscode der Serverantwort.
  • Klickpfade: Information darüber, dass eine bestimmte Seite des Webseitenbetreibers aufgerufen wurde (Pixel-Trigger ist an die Seite gekoppelt).
  • Browserinformationen: Browsername und -version aus dem User-Agent.
  • Endgeräte-Daten: Gerätetyp, Betriebssystem, soweit aus dem User-Agent ableitbar.
  • Grobe Standortdaten: anhand der IP-Adresse abgeleitet, nach Anbieterangaben jedoch nur kurzfristig und nicht zur Profilbildung genutzt.

Personenidentifizierende Datenfelder wie Name oder E-Mail werden vom Zählpixel selbst nicht erhoben.

F. Nutzungszwecke beim Einsatz des VG Wort Zählpixels

Webseitenbetreiber – insbesondere Autoren, Verlage und Online-Publikationen – setzen das VG Wort Zählpixel ein, um die Nutzungszahlen ihrer Texte gegenüber der VG Wort nachzuweisen und auf dieser Grundlage urheberrechtliche Vergütungsansprüche aus dem METIS-Verfahren geltend zu machen. Daneben erlaubt das Zählpixel dem Berechtigten, seinen Bestand qualifizierender Texte überblicksartig zu prüfen.

Diese Zwecke lassen sich in folgende standardisierte Nutzungszweck-Klassen einordnen:

  • Funktionsbereitstellung: technische Bereitstellung des Pixels innerhalb der Seite.
  • Allgemeine Produktverbesserung: Reichweitenanalyse zählpflichtiger Texte zur allgemeinen Geschäftsplanung des Webseitenbetreibers.
  • Rechtsdurchsetzung: Geltendmachung urheberrechtlicher Vergütungsansprüche nach UrhG und Verwertungsgesellschaftengesetz im METIS-Verfahren.
  • Compliance: Einhaltung der Anforderungen an die Meldung gegenüber der Verwertungsgesellschaft.

G. Rechtsgrundlagen für den Einsatz des VG Wort Zählpixels

Das VG Wort Zählpixel fällt nach den öffentlich zugänglichen Funktionsbeschreibungen primär in die Tool-Kategorie Tracking (Statistik) mit deutlichem Schwerpunkt auf der Vergütungserfassung; es handelt sich nicht um ein Profilbildungs- oder Marketing-Tool.

In Betracht kommt regelmäßig eine Stützung auf berechtigte Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die einschlägigen Interessen sind insbesondere Geschäftssteuerung (Reichweitenmessung zählpflichtiger Texte zur internen Steuerung), Rechtsausübung (Geltendmachung der Vergütungsansprüche nach UrhG) und Compliance (Einhaltung von Meldepflichten gegenüber der Verwertungsgesellschaft).

Kontrovers ist die Einordnung im Hinblick auf § 25 Abs. 1 TDDDG: Soweit das Zählpixel ohne Cookies und ohne Speicherung im Endgerät (z. B. reine HTTPS-Variante mit IP-Anonymisierung) eingesetzt wird, wird teilweise vertreten, dass kein Zugriff auf Endgeräte-Information im Sinne von § 25 TDDDG vorliegt. Bei der JavaScript-Variante mit pseudonymer Kennung dürfte demgegenüber eher ein Einwilligungserfordernis nach § 25 Abs. 1 TDDDG bestehen. Aufgrund dieser Unsicherheit empfehlen Praxis und Aufsichtsbehörden teils eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zur Absicherung. Die Wahl der Rechtsgrundlage ist fallabhängig und im Einzelfall durch den Webseitenbetreiber zu prüfen.

H. Besonderheiten und Hinweise zum VG Wort Zählpixel

  • Rolle der VG Wort: Nach Anbieterangaben handelt die VG Wort im METIS-Verfahren als eigenständig Verantwortliche; ein Auftragsverarbeitungsvertrag wird daher regelmäßig nicht geschlossen.
  • HTTPS-Pixel-Variante: Die VG Wort bietet eine reine HTTPS-Pixel-Variante ohne Cookies und mit anonymisierter IP-Verarbeitung an. Diese Variante ist datenschutzrechtlich vorzugswürdig.
  • JavaScript-Variante: Bei der JS-Variante wird ggf. eine pseudonyme Browser-Kennung gesetzt; hier ist das Einwilligungserfordernis nach § 25 Abs. 1 TDDDG kritischer zu bewerten.
  • Drittlandtransfer: Die VG Wort hat ihren Sitz in Deutschland; nach Anbieterangaben werden Pixel-Server im EWR betrieben.
  • Datenschutzhinweise: Die Datenschutzhinweise der VG Wort sind unter https://www.vgwort.de/datenschutz.html abrufbar; Webseitenbetreiber sollten in der eigenen Datenschutzerklärung darauf verweisen.
  • Einstellungen für den Webseitenbetreiber: Auswahl der Pixel-Variante (HTTPS vs. JS), Beschränkung der Einbindung auf zählpflichtige Texte, Integration in das Consent-Banner sofern Einwilligung gewählt wird.
  • Opt-Out: Da das Zählpixel nach Anbieterangaben keine personenbezogenen Profile bildet, gibt es kein klassisches nutzerseitiges Opt-Out; bei Einwilligungs-Lösung greift der Widerruf der Einwilligung über das Consent-Banner.

Die vorstehende Darstellung beruht auf Angaben der VG Wort und öffentlich recherchierbaren Quellen und ersetzt keine Einzelfallprüfung durch den Webseitenbetreiber.

I. FAQ zum VG Wort Zählpixel und Datenschutz

J. Fazit und Call-to-Action zum VG Wort Zählpixel

Das VG Wort Zählpixel ist ein vergleichsweise zurückhaltendes Tracking-Werkzeug ohne profilbildende Komponente, das primär der Wahrnehmung urheberrechtlicher Vergütungsansprüche dient. Webseitenbetreiber sollten die Pixel-Variante bewusst auswählen, IP-Anonymisierung und cookielose Einbindung bevorzugen und die Einbindung auf zählpflichtige Texte beschränken. Je nach gewählter Variante kommt eine Stützung auf berechtigte Interessen oder eine Einwilligung in Betracht; die Entscheidung sollte dokumentiert werden.

Es ist für Webseitenbetreiber meist wenig sinnvoll, für jedes einzelne Tool – also auch nicht für das VG Wort Zählpixel – einen eigenen Textbaustein in die Datenschutzerklärung aufzunehmen. Das macht die Datenschutzerklärung lang, unübersichtlich, schwer pflegbar und widerspricht dem Transparenzgebot des Art. 12 Abs. 1 DSGVO. Sachgerechter ist ein strukturierter, themenorientierter Ansatz, der Tracking-Tools übergreifend erklärt und konkrete Empfänger wie die VG Wort im Anhang auflistet. Genau diese Methodik unterstützt der matterius-Generator.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zum VG Wort Zählpixel und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Stand: 2026-05-07.

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K. Kurator

Autorenschaft

Dr. Thomas Helbing

Dieser Wissensbeitrag wird von der matterius GmbH bereitgestellt. matterius ist keine Kanzlei und erbringt keine Rechtsberatung.

matterius wird inhaltlich begleitet von Dr. Thomas Helbing, Fachanwalt für IT-Recht in München.

Dr. Helbing wird seit 2020 durchgehend bis heute (2026) vom Handelsblatt als einer der „Deutschlands besten Anwälte" im Bereich IT-Recht und Datenschutzrecht ausgezeichnet.

Laut Kanzleimonitor.de (Ausgaben 2024–2026) zählt er zu den führenden Anwälten für Datenschutz und IT-Recht und ist unter den Top-100 Anwälten in Deutschland gelistet. Kanzleimonitor gilt als besonders aussagekräftige Marktstudie, da sie ausschließlich auf persönlichen Empfehlungen von Unternehmensjuristen basiert.

Dr. Helbing verfügt über langjährige Beratungserfahrung im Datenschutz- und IT-Recht und berät Mandanten unterschiedlichster Größen, vom Startup über wachstumsstarke SaaS-Unternehmen und Unicorns bis hin zu internationalen Konzernen.

Sein beruflicher Hintergrund umfasst das gesamte Spektrum der Praxis im IT- und Technologierecht. Er begann seine Laufbahn in einer internationalen Großkanzlei, sammelte anschließend Inhouse-Erfahrung in einem DAX-Unternehmen und ist selbst Unternehmer und Gründer mehrerer digitaler Projekte. Darüber hinaus verfügt er über praktische Programmiererfahrung, wodurch er technische Systeme, Softwarearchitekturen und digitale Geschäftsmodelle nicht nur juristisch, sondern auch aus technischer Perspektive versteht.

Zu seinen Mandanten zählen seit vielen Jahren unter anderem Technologieunternehmen und SaaS-Anbieter, führende deutsche Forschungseinrichtungen sowie eine systemrelevante deutsche Großbank. Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen DSGVO-Compliance, Datenökonomie, SaaS, KI-Regulierung und IT-Vertragsrecht.

Mehr über Dr. Helbing: www.thomashelbing.com

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